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Bauantrags-Vorprüfung · NRW
Unverbindliche KI-/Regel-Vorprüfung · Zuarbeit, keine Rechtsberatung. Ersetzt keine Prüfung durch das Bauamt. Bauvorlagen zeichnet und verantwortet ausschließlich ein bauvorlageberechtigter Architekt (AKNW). Angaben ohne Gewähr.

Vorprüfung Ihres Bauvorhabens

Beantworten Sie die Felder, die Ampel rechts aktualisiert sich live. Am Ende erhalten Sie eine Einschätzung zu Verfahren, Vollständigkeit und den kritischen Punkten. Verbindlich prüft Ihr Architekt.

1 · Projekt & Verfahren

Grunddaten bestimmen Verfahrensart und die nötigen Unterlagen.

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2 · Vollständigkeit der Bauvorlagen

Nach BauPrüfVO NRW. „N. erf." = im konkreten Fall nicht erforderlich (Architekt bestätigt). Pflicht = im Regelfall zwingend.

Pflicht-Unterlagen vorhanden0 / 0

3 · Abstandsflächen (§ 6 BauO NRW)

Regelmaß nach BauO NRW 2018: Tiefe der Abstandsfläche 0,4 · H, mindestens 3,00 m (H = Wandhöhe). Sonderfälle (Kerngebiete 0,25 H, Grenzbebauung, Vor-/Rücksprünge) prüft der Architekt.

Erforderliche Abstandsflächentiefe (0,4·H, min. 3,0 m)·
Werte eingeben für die Plausibilitätsprüfung.

4 · § 34 BauGB, Einfügen (Kurzcheck)

Nur relevant im unbeplanten Innenbereich. Prüft, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Indikativ.

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5 · KI-Vorhabensanalyse Claude · Bedrock EU

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben in eigenen Worten: die KI liest Ihre Angaben oben mit und erstellt eine geerdete fachliche Ersteinschätzung (Verfahren, kritische Punkte, fehlende Unterlagen, nächste Schritte). Unverbindliche Zuarbeit, kein Gutachten, keine Rechtsberatung.

6 · DXF-Geometrie-Vorauswertung

Laden Sie eine DXF-Zeichnung (ASCII) hoch: das Tool liest Layer, Beschriftungen und bemaßte Strecken maschinell aus und bietet eine 0,4·H-Plausibilität, sobald Höhe und Grenzabstand erkennbar sind. Maschinelle Vorauswertung, keine gerichtsfeste geometrische Prüfung, die Abstandsflächen verantwortet der Architekt.

Rechtlicher Rahmen: BauO NRW 2018, § 6 BauO NRW, §§ 30/34/35 BauGB. BauPrüfVO NRW als Katalog-Basis. Diese Vorprüfung ist eine automatisierte Zuarbeit und Indikation; sie ist keine Rechtsdienstleistung und kein amtliches oder gerichtsverwertbares Gutachten. Verbindliche Bauvorlagen erstellt und zeichnet ausschließlich ein bauvorlageberechtigter Architekt (AKNW). © Alpha Quadrat Bauplanung und Projektmanagement UG (haftungsbeschränkt).
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