Beantworten Sie die Felder, die Ampel rechts aktualisiert sich live. Am Ende erhalten Sie eine Einschätzung zu Verfahren, Vollständigkeit und den kritischen Punkten. Verbindlich prüft Ihr Architekt.
Grunddaten bestimmen Verfahrensart und die nötigen Unterlagen.
Nach BauPrüfVO NRW. „N. erf." = im konkreten Fall nicht erforderlich (Architekt bestätigt). Pflicht = im Regelfall zwingend.
Regelmaß nach BauO NRW 2018: Tiefe der Abstandsfläche 0,4 · H, mindestens 3,00 m (H = Wandhöhe). Sonderfälle (Kerngebiete 0,25 H, Grenzbebauung, Vor-/Rücksprünge) prüft der Architekt.
Nur relevant im unbeplanten Innenbereich. Prüft, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Indikativ.
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben in eigenen Worten: die KI liest Ihre Angaben oben mit und erstellt eine geerdete fachliche Ersteinschätzung (Verfahren, kritische Punkte, fehlende Unterlagen, nächste Schritte). Unverbindliche Zuarbeit, kein Gutachten, keine Rechtsberatung.
Laden Sie eine DXF-Zeichnung (ASCII) hoch: das Tool liest Layer, Beschriftungen und bemaßte Strecken maschinell aus und bietet eine 0,4·H-Plausibilität, sobald Höhe und Grenzabstand erkennbar sind. Maschinelle Vorauswertung, keine gerichtsfeste geometrische Prüfung, die Abstandsflächen verantwortet der Architekt.