Was das Blatt rechnet
- Rechenweg: siebzehn Stufen in der Reihenfolge, die die VOB/B vorgibt — nicht in der bequemen
- Einlesen: GAEB DA XML, XRechnung (EN 16931) und ZUGFeRD-PDF, Positionen mit Mengen und Preisen
- Einbehalte: Vertragserfüllung, Mängel und Vertragsstrafe je einzeln, mit eigener Bemessungsgrundlage
- Steuer: § 13b UStG (Bauleistung) und § 48 EStG (Bauabzugsteuer) mit Freistellungsbescheinigung
- Fristen: Fälligkeit ab Zugang, Verzug ohne Mahnung, Verzugszinssatz und Zinsen je Tag
- Nachträge: eigenes Prüfblatt mit Anspruchsgrundlage und Preisermittlung
- Stoffpreisgleitklausel nach VHB 225
Was herauskommt
- Prüfvermerk als Text — der ganze Rechenweg, Zeile für Zeile nachvollziehbar
- Positionsprüfung als Tabelle (.csv) für Excel
- Prüfstand als Datei (.json) — sichern und im Blatt wieder einlesen
- Druckfassung mit eigenem Briefkopf als Anlage zur Zahlungsanweisung
Ihre Eingaben verlassen Ihr Fenster nicht
Das Blatt rechnet und formatiert. Es ersetzt keine Rechtsberatung und keine eigene fachliche Würdigung; die Verantwortung für das Ergebnis bleibt bei Ihnen. Rechtsstand und Rechengrundlagen stehen im Blatt an der jeweiligen Stelle.
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Die übrigen Fachwerkzeuge
Terminfortschreibung
Steuerungsterminplan fortschreiben: Netzplan mit Puffern, Meilenstein-Trendanalyse und Behinderungen nach § 6 VOB/B. Ausgabe als MS-Project-Datei und Kalender.
Kostenverfolgung nach DIN 276
Kostenverfolgung nach DIN 276 mit allen 326 Kostengruppen, Preisstandfortschreibung, Prognose und Mittelabflussplanung über zehn Haushaltsjahre.
Vergabeterminplan
Vergabeterminplan rückwärts vom Zuschlag oder vorwärts ab Bekanntmachung: elf Verfahrensarten, jede Frist mit Paragraf, Schwellenwert- und Bindefristprüfung.
Vertrags- und Nachtragsregister
Bauverträge führen und die siebzehn Fristen rechnen lassen: Gewährleistung je Gewerk, Sicherheiten, fiktive Abnahme, Nachträge nach § 132 GWB.
Investitionsprogramm
Mehrjähriges Investitionsprogramm: Maßnahmen mit Priorität, Preisstandfortschreibung, Raten über elf Haushaltsjahre, Abgleich gegen die Haushaltsermächtigung.