Fachwerkzeuge · nach Anmeldung kostenfrei nutzbar

Sechs Rechenblätter für Termine, Kosten, Vergabe und Vertrag

Werkzeuge aus der eigenen Projektsteuerung: keine Vorlagen zum Ausfüllen, sondern Blätter, die rechnen — Puffer, Fristen, Preisstände, Einbehalte — und das Ergebnis als Datei ausgeben, die andere Programme lesen.

Jedes Blatt läuft vollständig in Ihrem Browser. Es gibt keinen Server, der mitrechnet, kein Zwischenspeichern, keine Auswertung — schließen Sie das Blatt, ist alles fort. Den Projektstand sichern Sie selbst als Datei und laden ihn dort wieder ein. Die Anmeldung entscheidet darüber, wer die Blätter öffnen darf; Ihre Projektdaten sieht sie nicht.
Bildschirmausschnitt: Terminfortschreibung

Terminfortschreibung

Steuerungsterminplan fortschreiben: Netzplan mit Puffern, Meilenstein-Trendanalyse und Behinderungen nach § 6 VOB/B. Ausgabe als MS-Project-Datei und Kalender.

AHO Heft 9 · Handlungsbereich Termine · § 6 VOB/B
Bildschirmausschnitt: Kostenverfolgung nach DIN 276

Kostenverfolgung nach DIN 276

Kostenverfolgung nach DIN 276 mit allen 326 Kostengruppen, Preisstandfortschreibung, Prognose und Mittelabflussplanung über zehn Haushaltsjahre.

DIN 276:2018-12 · DIN 277 · AHO Heft 9 · Kosten und Finanzierung
Bildschirmausschnitt: Rechnungsprüfung Bau

Rechnungsprüfung Bau

Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B prüfen: Positionsprüfung, siebzehnstufiger Rechenweg, Einbehalte, Fristen ab Zugang und Verzugszinsen. Liest GAEB, XRechnung, ZUGFeRD.

VOB/B · § 13b UStG · § 48 EStG · EN 16931
Bildschirmausschnitt: Vergabeterminplan

Vergabeterminplan

Vergabeterminplan rückwärts vom Zuschlag oder vorwärts ab Bekanntmachung: elf Verfahrensarten, jede Frist mit Paragraf, Schwellenwert- und Bindefristprüfung.

VgV · VOB/A-EU · UVgO · GWB · Rechtsstand 05.09.2026
Bildschirmausschnitt: Vertrags- und Nachtragsregister

Vertrags- und Nachtragsregister

Bauverträge führen und die siebzehn Fristen rechnen lassen: Gewährleistung je Gewerk, Sicherheiten, fiktive Abnahme, Nachträge nach § 132 GWB.

VOB/B · BGB · § 132 GWB · § 135 GWB
Bildschirmausschnitt: Investitionsprogramm

Investitionsprogramm

Mehrjähriges Investitionsprogramm: Maßnahmen mit Priorität, Preisstandfortschreibung, Raten über elf Haushaltsjahre, Abgleich gegen die Haushaltsermächtigung.

DIN 276 · Baupreisindex des Statistischen Bundesamts

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