Wann verjähren Mängelansprüche aus einem Bauvertrag, und wann müsste man sich das im Kalender vormerken? Der Rechner nennt beides: das Fristende mit der Norm, aus der es folgt, und fünf Erinnerungstermine davor.
Rechnerische Auskunft, keine Rechtsberatung. Architekten und Sachverständige
dürfen keine Rechtsberatung erbringen (§ 2 RDG). Ob und wann eine Frist tatsächlich
abläuft, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab, insbesondere von Hemmung und
Neubeginn (§§ 203, 212 BGB). Vor einer Entscheidung anwaltlich prüfen lassen.
Was der Rechner macht
Er rechnet die Frist ab der Abnahme, ohne den Tag der Abnahme mitzuzählen (§ 187 Abs. 1 BGB), und nennt zu jedem Schritt die Norm.
Fehlt im Zielmonat der entsprechende Tag, endet die Frist mit dem letzten Tag des Monats (§ 188 Abs. 3 BGB).
Die fünf Erinnerungstermine liegen 365, 182, 91, 30 und 14 Tage vor dem Ablauf. Fällt einer auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag in Nordrhein-Westfalen, wird er vorverlegt, nie verschoben.
Vorverlegt statt verschoben, weil ein Termin nach hinten die Vorwarnzeit verkürzt. Der Grund steht bei jedem verschobenen Datum dabei.
Was er nicht macht
Er prüft nicht Ihren Vertrag. Eine abweichende Vereinbarung schlägt die gesetzliche Frist, und ob eine solche wirksam vereinbart wurde, ist eine Rechtsfrage.
Er kennt keine Hemmung und keinen Neubeginn. Verhandlungen, ein selbständiges Beweisverfahren oder ein Anerkenntnis verschieben den Ablauf, oft um Monate.
Er speichert nichts. Ihre Eingaben gehen an die Rechenstrecke und kommen als Ergebnis zurück, mehr passiert nicht.
Wenn Sie erinnert werden möchten
Der Erinnerungsdienst, der diese Termine per E-Mail schickt, ist in Vorbereitung.
Bis dahin: schreiben Sie uns, wenn ein Objekt dabei ist, bei dem
eine versäumte Frist teuer würde. Wir sehen uns den Vertrag mit an.