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ALPHA QUADRATBAUPLANUNG UND PROJEKTMANAGEMENT
GESCHÄFTSKUNDEN · VERSICHERER · ASSEKURADEURE · MAKLER

Der Befund, der auch später noch trägt.

Teuer wird ein Gebäudeschaden selten durch die Instandsetzung. Teuer wird er, wenn Ursache und Umfang beim ersten Termin nicht sauber festgehalten wurden und die Akte im Streitfall nichts hergibt. Wir stellen am Bauteil fest, was feststellbar ist, trennen es von dem, was Annahme bleibt, und dokumentieren es so, dass ein Dritter es Monate später nachvollziehen kann.

WOFÜR WIR BEAUFTRAGT WERDEN

Die Fragen, an denen Regulierungen hängen.

01

Ursache streitig

Ob ein Feuchteschaden aus einer undichten Leitung, aus aufsteigender Feuchte, aus einem Bauteilanschluss oder aus dem Nutzungsverhalten stammt, entscheidet über die Eintrittspflicht. Wir stellen den Befund am Bauteil fest und legen offen, welche Hypothese er trägt und welche er ausschließt.

02

Umfang streitig

Welcher Teil des Bauwerks ist tatsächlich betroffen, welcher wird mitsaniert und welcher war schon vorher schadhaft. Diese Abgrenzung entscheidet über den größeren Teil der Regulierungssumme und wird selten sauber dokumentiert.

03

Höhe der Wiederherstellungskosten

Ermittlung der erforderlichen Instandsetzung mit geordneter Kostengliederung, jede Position mit Ansatz und Herkunft, nachrechenbar für beide Seiten statt als Pauschalsumme.

04

Zustand vor dem Ereignis

Vorschäden, unterlassene Erhaltung und Alterung sauber von der Ereignisfolge getrennt. Ohne diese Trennung wird jede Kürzung angreifbar und jede Zahlung zu hoch.

05

Sachverständigenverfahren nach dem Vertrag

Sieht der Versicherungsvertrag vor, dass einzelne Voraussetzungen des Anspruchs oder die Schadenhöhe durch Sachverständige festgestellt werden, richtet sich das nach § 84 VVG. Wir übernehmen die Benennung durch eine Seite und arbeiten dabei nach demselben Maßstab wie in jedem anderen Mandat.

06

Dokumentation für die Akte

Fotodokumentation, Aufmaß und Befund in einer Form, die auch Monate später und von einer anderen Person geprüft werden kann, der Teil, der im Streitfall über die Belastbarkeit der Akte entscheidet.

Dieselbe Arbeit bieten wir auch der Gegenseite an, offen und auf eigenen Seiten: Gegengutachten bei Kürzung und Zweitmeinung zum Versicherungsschaden. Wer das für einen Widerspruch hält, versteht unsere Rolle richtig herum: Ein Sachverständiger, der nur eine Seite bedient, ist kein Sachverständiger, sondern eine Partei.

WIE WIR ARBEITEN

Neutral heißt: nachprüfbar, nicht gefällig.

Wir arbeiten für beide Seiten, nie in derselben Sache

Wir werden von Versicherern und Assekuradeuren beauftragt und ebenso von Eigentümern, die eine Kürzung nicht hinnehmen. In einem einzelnen Schadenfall stehen wir immer nur auf einer Seite. Vor jeder Annahme gleichen wir Objekt und Beteiligte gegen unsere laufenden Vorgänge ab.

Der Befund ändert sich nicht mit dem Auftraggeber

Was am Bauteil festgestellt wird, steht im Bericht, auch dann, wenn es dem schadet, der uns bezahlt. Ein Gutachten, dessen Ergebnis man am Briefkopf ablesen kann, ist im nächsten Verfahren wertlos.

Keine Deckungs- und keine Rechtsfragen

Ob eingetreten wird, ob eine Obliegenheit verletzt ist, wie eine Klausel auszulegen ist: das entscheiden Sie und Ihre Juristen. Wir liefern die bautechnische Tatsachengrundlage dafür und nichts darüber hinaus.

VERFÜGBARKEIT · WAS GILT UND WAS NICHT GILT

Wir sagen zu, was der Kalender hergibt.

Nach einem Unwetter zählt für Sie nur eines: ob die zugesagte Kapazität wirklich da ist. Deshalb steht hier kein Kapazitätsversprechen, das wir im Ereignisfall nicht einlösen könnten, sondern das, was der Kalender jederzeit hergibt.

DAS SAGEN WIR ZU

  • Termin selbst buchen, Bestätigung sofort

    Erstgespräch am Telefon, Erstberatung per Videogespräch und das Übergabegespräch zum fertigen Gutachten buchen Sie online. Die Bestätigung mit Kalendereintrag kommt unmittelbar, nicht nach Rückfrage. Buchbar frühestens zwölf Stunden im Voraus und längstens sechzig Tage im Voraus.

  • Kein Termin wird doppelt vergeben

    Ob eine Zeit frei ist, entscheidet beim Anlegen die Datenbank, nicht die Anzeige im Browser. Zwei gleichzeitige Buchungen auf dieselbe Zeit sind damit ausgeschlossen, auch dann, wenn zwei Häuser im selben Moment buchen.

  • Der Ortstermin ist ein Terminwunsch, bis wir ihn bestätigen

    Die Zeit ist ab dem Klick für Sie reserviert und für andere gesperrt. Vereinbart ist der Ortstermin, wenn Sie unsere Bestätigung haben. Diesen Unterschied machen wir in jeder Bestätigung und in jedem Kalendereintrag sichtbar, statt ihn zu verwischen.

  • Ein Mensch entscheidet, die KI-Assistenz nimmt rund um die Uhr auf

    Am Telefon meldet sich rund um die Uhr unsere KI-Assistenz Günther, nimmt auf, bucht Termine und verbindet. Entschieden und beantwortet wird von Menschen: Auf jede Anfrage erhalten Sie innerhalb eines Werktags eine persönliche Rückmeldung, eine Antwort in der Sache oder einen Terminvorschlag. Das ist unsere Arbeitsweise, kein vertraglich zugesagtes Zeitfenster, was vertraglich gilt, steht im Rahmenvertrag, nicht auf einer Website.

  • Unterlagen laufen vor dem Termin ein

    Zu jedem Vorgang gehört eine Mappe, in die Sie Pläne, Protokolle, Schadenmeldungen und Fotos vorab hochladen. Was vorher da ist, muss am Objekt nicht mehr gesucht werden, das ist der Teil der Durchlaufzeit, den wir tatsächlich verkürzen.

DAS SAGEN WIR BEWUSST NICHT ZU

  • Kein festes Zeitfenster bis zum Ortstermin

    Ein Ortstermin belegt mit An- und Abfahrt einen halben Arbeitstag; in einen Werktag passt genau einer. Die fachliche Verantwortung trägt ein eingetragener Architekt, für den es derzeit keine Vertretung gibt. Eine Frist, die ein belegter Tag oder eine Krankheit reißen lässt, wäre in einem Rahmenvertrag schlimmer als gar keine. Wir nennen Ihnen den nächsten wirklich freien Termin, und zwar den echten.

  • Keine Reaktionszeit-Garantie mit Gutschrift

    Eine Vertragsstrafe auf eine Frist, deren Einhaltung an einer einzigen Person hängt, wäre ein Versprechen auf Kosten der Prüfqualität. Wenn wir das anbieten, dann mit einer belegten Vertretungsregelung im Rücken, nicht vorher.

  • Keine Konditionen von der Stange

    Staffeln, Kontingente und Rahmenpreise hängen an Objektzahl, Anlassmischung und Entfernung. Wir nennen sie im Gespräch am konkreten Bestand, nicht als Preisliste auf einer Website.

Uns ist bewusst, dass andere Häuser an dieser Stelle eine Zahl nennen. Eine Zahl, die wir heute nicht jede Woche halten könnten, wäre für Sie wertlos, den Schaden hätten Sie, wenn wir sie beim dritten Fall reißen.

PREISE UND BEAUFTRAGUNG

Festpreis statt Stundenzettel.

Für die Schadenbearbeitung geführte Positionen aus unserem Katalog. Der Aufwand steht damit vor der Beauftragung fest, für Sie kalkulierbar, für uns kein Grund, an der Prüftiefe zu sparen:

  • Versicherungsschaden Zweitmeinung nach Aktenlage

    VORCHECK

  • Gegengutachten, Prüfung eines fremden Gutachtens

    GUTACHTEN NACH AKTENLAGE · ONLINE BESTELLBAR

  • Gegengutachten Versicherungsschaden vor Ort

    MIT ORTSTERMIN UND FREIGABE

  • Sachverständigenverfahren § 84 VVG

    MIT ORTSTERMIN UND FREIGABE

  • Feuchte- und Schimmelgutachten

    GUTACHTEN NACH AKTENLAGE · ONLINE BESTELLBAR

  • Beweissicherungsgutachten, Zustand vor Baubeginn

    GUTACHTEN NACH AKTENLAGE · ONLINE BESTELLBAR

Die Beträge zu diesen Positionen stehen vollständig auf Preise dort auch die Leistungstiefe je Position und die Angabe zur Umsatzsteuer. Beauftragen können Sie auf zwei Wegen: die als online bestellbar gekennzeichneten Leistungen direkt über den Gutachten-Generator, alle übrigen über ein Erstgespräch oder einen Auftragsentwurf, den ein Mensch prüft, bevor er gilt.

STAND UND GRENZEN

Wo wir heute stehen.

Wir gehören keinem Regulierungsnetz und keiner Sachverständigenliste eines Versicherers an und geben nichts anderes vor. Zusammenarbeit beginnt bei uns mit einem einzelnen Schadenfall im Bergischen Land, im Kreis Mettmann, in Düsseldorf oder im Rhein-Kreis Neuss, nachzulesen unter Einzugsgebiet. Standsicherheitsfragen bearbeiten wir nur mit einem Tragwerksplaner, die Instandsetzung von Stahlbetonbauteilen nur mit einem sachkundigen Planer, Schadstoff- und Materialbefunde ausschließlich über akkreditierte Labore. Personenbezogene Daten aus einem Schadenfall verarbeiten wir nur, soweit der Auftrag es erfordert; wie und wie lange, steht im Datenschutzhinweis.

DIE ANGABE ZU § 84 VVG GIBT DEN GESETZESWORTLAUT WIEDER UND IST KEINE RECHTSBERATUNG IM EINZELFALL. FACHLICH VERANTWORTLICH IST LAZAROS AMPERIDIS, DIPL.-ING. ARCHITEKT, EINGETRAGEN IN DIE ARCHITEKTENLISTE DER ARCHITEKTENKAMMER NORDRHEIN-WESTFALEN. EINE ÖFFENTLICHE BESTELLUNG UND VEREIDIGUNG BESTEHT NICHT.

ANFRAGE ZU EINEM SCHADENFALL

Schadennummer genügt uns nicht, der Sachverhalt schon.

Bitte nennen Sie keine Namen und keine Anschriften von Versicherungsnehmern in diesem Formular. Für die Prüfung, ob wir den Fall übernehmen können, reichen Ort, Gebäudeart und die streitige Frage.

Pflicht sind nur Name und E-Mail.

Versicherer-Dossier

Alle Leistungen, der Ablauf und Referenzen kompakt als PDF zum Mitnehmen.

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FACHFRAGE STELLENANTWORT AUS UNSERER WISSENSBASIS

Schildern Sie den Schadenfall, Sie bekommen sofort eine belegte bautechnische Ersteinschätzung mit Normbezug.

Sie nutzen hier ein KI-System: das Ergebnis entsteht automatisch, ohne dass ein Mitarbeiter es vorher liest. Fachlich geprüft und verantwortet wird es erst im Rahmen einer Beauftragung.

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