Wie wir prüfen, mit wem wir es zu tun haben
Ein Gutachten trägt eine Unterschrift und eine Haftung. Deshalb muss klar sein, wer den Auftrag erteilt hat. Diese Seite beschreibt, wie das geprüft wird, wo die Prüfung aufhört und was mit Ihren Daten geschieht. Stand: 11. August 2026.
Vier Wege, und was jeder davon belegt
Jeder Anmeldeweg beweist etwas anderes. Die rechte Spalte ist die wichtigere: sie sagt, was der jeweilige Weg gerade nicht belegt.
Link an Ihre E-Mail-Adresse
Sie geben Ihre Adresse ein und erhalten einen Link. Er gilt 20 Minuten und lässt sich genau einmal verwenden. Ein Passwort gibt es nicht, es kann keines gestohlen werden.
BELEGT
Dass jemand Zugriff auf dieses Postfach hat.
BELEGT NICHT
Wer die Person ist.
Bestehendes Konto bei Google, Microsoft oder Apple
Sie melden sich dort an, wo Sie ohnehin angemeldet sind. Wir erhalten von dem Anbieter Ihre E-Mail-Adresse und die Auskunft, ob er sie bestätigt hat, kein Passwort, keinen Zugriff auf Ihr Postfach, keine Kontakte, keine Dateien.
BELEGT
Dass der Anbieter diese Adresse bestätigt hat.
BELEGT NICHT
Wer die Person ist. Der Anbieter prüft keine Identität.
Dienstliche Adresse einer öffentlichen Stelle
Melden Sie sich mit Ihrer dienstlichen Adresse an. Wir erkennen einen Teil der Verwaltungsadressen und legen den Vorgang entsprechend an, das erspart Ihnen Rückfragen. Ein Nachweis ist es nicht: Eine Adresse wie „kreis-mettmann.de“ ist von außen von einer Firmenadresse nicht zu unterscheiden, und eine Endung wie „.nrw“ kann jeder registrieren.
BELEGT
Nichts für sich allein. Es ist eine Erleichterung, kein Nachweis.
BELEGT NICHT
Weder wer die Person ist, noch dass die Stelle wirklich eine Behörde ist. Beides wird erst mit dem ersten Auftrag oder einer kurzen Bestätigung geklärt.
Prüfung des Ausweises
NOCH NICHT IN BETRIEBFür große Gutachten vorgesehen. Die Prüfung läuft bei einem darauf spezialisierten Anbieter; bei uns kommt nur das Ergebnis an.
BELEGT
Wer die Person ist.
BELEGT NICHT
Ob sie für eine Organisation handeln darf, das ist eine Frage der Vollmacht.
Noch nicht in Betrieb. Ein privates Unternehmen darf die Online-Ausweisfunktion nur mit einem Berechtigungszertifikat der Vergabestelle beim Bundesverwaltungsamt nutzen (§ 21 Personalausweisgesetz). Das ist beantragt zu werden; bis dahin wird bei großen Gutachten im Einzelfall nachgefragt.
Was bei welcher Leistung verlangt wird
Kostenloser Vorbefund
Nichts. Keine Anmeldung.
Es entsteht kein Vertrag und keine Zahlung. Wer eine erste Einschätzung will, soll sie bekommen, ohne sich anzumelden.
Digitale Festpreis-Leistungen unter 690 Euro
Eine bestätigte E-Mail-Adresse.
Die Unterschrift unter dem Vertrag hängt an dieser Adresse. Für Leistungen dieser Größe genügt das.
Gutachten ab 690 Euro
Eine Prüfung des Ausweises.
Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit seiner Angaben über das Gebäude. Diese Versicherung muss an einer Person hängen, die feststeht.
Gutachten ab 690 Euro für einen bekannten Auftraggeber
Die bestätigte Adresse. Keine Ausweisprüfung.
Bekannt heißt: Es liegt bereits ein unterschriebener Vertrag auf dieselbe Adresse vor, oder Ihre Stelle ist bei uns eingetragen. Beides setzt voraus, dass ein Mensch einmal hingesehen hat. Eine abgebrochene Bestellung genügt ausdrücklich nicht, und eine amtlich klingende Adresse allein auch nicht.
Erste Beauftragung durch eine öffentliche Stelle
Ein kurzer Abgleich, danach nichts mehr.
Beim ersten Mal klären wir einmal, dass Ihre Stelle die ist, für die sie sich ausgibt, in der Regel mit einem Anruf oder einem Blick in die Vergabeunterlagen, die ohnehin vorliegen. Danach ist Ihre Stelle eingetragen und jede weitere Beauftragung läuft ohne diesen Schritt.
Warum es die Ausweisprüfung überhaupt gibt
Ein Gutachten wird auf der Grundlage dessen erstellt, was der Auftraggeber über ein Gebäude angibt, Bauzustand, Vorschäden, frühere Maßnahmen. Für das Ergebnis haftet der Sachverständige. Bei großen Aufträgen soll deshalb feststehen, wer diese Angaben gemacht hat. Es geht nicht um Misstrauen gegenüber dem Auftraggeber, sondern darum, dass eine Versicherung der Richtigkeit an einer Person hängen muss, die feststeht.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Stellen
Vorweg der Punkt, der oft anders dargestellt wird: Eine Behörde lässt sich an der E-Mail-Adresse nicht zuverlässig erkennen. Von unseren eigenen öffentlichen Auftraggebern ist genau einer an der Adresse als Verwaltung zu erkennen; die anderen haben gewöhnliche Adressen, die von einer Firmenadresse nicht zu unterscheiden sind. Umgekehrt kann jeder eine Adresse registrieren, die amtlich klingt. Wir behandeln die Erkennung deshalb als das, was sie ist, eine Erleichterung.
Mit der Dienstadresse anmelden
Melden Sie sich mit Ihrer dienstlichen Adresse an, per Link oder über das Microsoft- beziehungsweise Google-Konto Ihrer Verwaltung. Einen Teil der Verwaltungsadressen erkennen wir und legen den Vorgang gleich richtig an.
Beim ersten Mal einmal kurz klären
Dass eine Adresse nach Verwaltung aussieht, heißt nicht, dass sie eine ist, und umgekehrt sieht man es den meisten Kommunaladressen gar nicht an. Bei der ersten Beauftragung klären wir deshalb einmal, mit wem wir es zu tun haben. Meist genügt der Blick in die Vergabeunterlagen, die ohnehin vorliegen.
Danach ohne weitere Nachweise
Ist Ihre Stelle einmal eingetragen, entfällt bei jeder weiteren Beauftragung die Ausweisprüfung, die bei großen Gutachten sonst vorgesehen ist. Sie ist auf Privatpersonen zugeschnitten; bei einer Behörde ergibt sie keinen Sinn, weil die Vertretung dort anders geregelt ist.
Warum wir keine Kommunenliste führen
Es gibt in Deutschland über 10.000 Kommunen, und eine vollständige Liste ihrer Domänen wäre am Tag ihrer Entstehung veraltet. Wir führen deshalb nur, wer tatsächlich Auftraggeber ist. Das ist ehrlicher als eine Erkennung, die so tut, als könnte sie eine Behörde an der Adresse erkennen.
Unterlagen für Ausschuss und Vergabe
Angebot, Leistungsbeschreibung und Honorarermittlung nach HOAI stellen wir in der Form bereit, die eine Vergabestelle braucht. Eine Vorlage für die Gremiensitzung liegt bei.
Zur Anmeldung · Leistungen für die öffentliche Hand
Was mit den Daten geschieht
- Gespeichert wird die E-Mail-Adresse, die Anmeldezeitpunkte und der Weg, über den Sie sich angemeldet haben.
- Anmeldelinks stehen ausschließlich als kryptografische Prüfsumme in der Datenbank. Der Klartext lebt nur, solange der Link gültig ist, und wird beim Einlösen im selben Schreibvorgang entfernt.
- Von einer Ausweisprüfung wird nur das Ergebnis abgelegt: bestanden oder nicht, wann, bei welchem Anbieter, unter welcher Vorgangsnummer. Kein Ausweisbild, keine Ausweisnummer, kein Geburtsdatum, kein Scan.
- Von Google, Microsoft oder Apple erhalten wir Ihre Adresse und die Auskunft, ob sie dort bestätigt ist. Sonst nichts.
- Sie können jederzeit eine Kopie Ihrer Daten anfordern (Art. 15, 20 DSGVO) und Ihr Konto löschen lassen (Art. 17 DSGVO), beides im Konto selbst, ohne Rückfrage bei uns.
Die vollständige Darstellung steht in der Datenschutzerklärung.
Was wir nicht führen
Vollständigkeitshalber, weil im Umfeld von Verwaltungsaufträgen viel mit Zeichen und Verfahrensnamen gearbeitet wird:
- Kein Siegel und keine Zertifizierung, weder nach BSI-Grundschutz noch nach ISO 27001 noch nach Art. 42 DSGVO.
- Keine BundID und kein Unternehmenskonto. Beide stehen nur Stellen offen, die selbst Verwaltungsleistungen erbringen; ein privates Sachverständigenbüro gehört nicht dazu.
- Keine qualifizierte elektronische Signatur. Die Unterschrift unter unseren Verträgen ist eine einfache elektronische Signatur mit Protokoll, nachweisbar, aber nicht der Schriftform gleichgestellt.
- Keine Anlehnung an amtliche Verfahren, die wir nicht nutzen.
- Keine automatische Behördenerkennung an der E-Mail-Adresse. Wir erkennen einen Teil der Verwaltungsadressen und sparen Ihnen damit Rückfragen, als Nachweis reicht das nicht, und wir tun auch nicht so.
Siehe auch: Datenschutz · AGB · Impressum
