Ein Sachverständiger, der zurückruft.
Verwaltungen suchen selten den günstigsten Sachverständigen. Sie suchen einen, der erreichbar ist, der einen Bericht abliefert, den die Versammlung versteht und der Versicherer prüfen kann, und der beim nächsten Schaden noch derselbe ist. Genau darauf richten wir die Zusammenarbeit aus: ein Ansprechpartner, ein Berichtsformat, und die fachliche Verantwortung bei einem eingetragenen Architekten.
Wofür Verwaltungen uns holen.
Leitungswasser- und Nässeschäden
Die Ursache steht selten dort, wo das Wasser austritt. Wir stellen Schadenbild, Ursache und Umfang fest, halten den Zustand vor der Trocknung fest und benennen, welche Instandsetzung technisch geboten ist, die Grundlage für die Regulierung und für die Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum.
Sturm-, Hagel- und Brandfolgeschäden
Zustandsaufnahme am Gebäude mit Fotodokumentation und Aufmaß, Feststellung des Schadenumfangs und Ermittlung der Wiederherstellungskosten in nachvollziehbarer Gliederung.
Erhaltungsplanung und Rücklage
Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage. Angemessen an welchem Maßstab, sagt das Gesetz nicht, das sagt der Zustand des Gebäudes. Wir erfassen die Bauteile, schätzen ihre verbleibende Nutzungsdauer und legen die Maßnahmen mit Kostenansatz auf einen mehrjährigen Plan.
Beschlussgrundlage vor der Versammlung
Vor einer Sonderumlage oder einer größeren Maßnahme braucht die Gemeinschaft eine sachverständige Grundlage, an der die Entscheidung nachvollziehbar wird, verständlich genug für die Versammlung, belastbar genug für die Prüfung danach.
Verwalterwechsel und Objektübergabe
Ein Zustandsbericht zum Stichtag hält fest, was Sie übernehmen oder übergeben. Er trennt den Sanierungsstau des Vorgängers von dem, was in Ihrer Zeit entsteht.
Baumängel und Streit mit ausführenden Betrieben
Mängelfeststellung mit Ursache und Zuordnung, Beweissicherung vor Beginn benachbarter Bauarbeiten und die Bewertung dessen, was ein Betrieb als mangelfrei ausgibt.
Zwei dieser Anlässe haben eine eigene, ausführliche Seite: das WEG-Sanierungsgutachten für Erhaltungsplanung und Beschlussgrundlage sowie die Beweissicherung vor Baubeginn für den Zustand vor Arbeiten am oder neben dem Objekt.
Wir sagen zu, was der Kalender hergibt.
Eine Verwaltung, die uns in den Rahmen nimmt, plant mit uns. Deshalb steht hier nicht, was gut klingt, sondern was der Kalender und die Personaldecke tatsächlich tragen, und ebenso deutlich, was sie nicht tragen.
DAS SAGEN WIR ZU
Termin selbst buchen, Bestätigung sofort
Erstgespräch am Telefon, Erstberatung per Videogespräch und das Übergabegespräch zum fertigen Gutachten buchen Sie online. Die Bestätigung mit Kalendereintrag kommt unmittelbar, nicht nach Rückfrage. Buchbar frühestens zwölf Stunden im Voraus und längstens sechzig Tage im Voraus.
Kein Termin wird doppelt vergeben
Ob eine Zeit frei ist, entscheidet beim Anlegen die Datenbank, nicht die Anzeige im Browser. Zwei gleichzeitige Buchungen auf dieselbe Zeit sind damit ausgeschlossen, auch dann, wenn zwei Häuser im selben Moment buchen.
Der Ortstermin ist ein Terminwunsch, bis wir ihn bestätigen
Die Zeit ist ab dem Klick für Sie reserviert und für andere gesperrt. Vereinbart ist der Ortstermin, wenn Sie unsere Bestätigung haben. Diesen Unterschied machen wir in jeder Bestätigung und in jedem Kalendereintrag sichtbar, statt ihn zu verwischen.
Ein Mensch entscheidet, die KI-Assistenz nimmt rund um die Uhr auf
Am Telefon meldet sich rund um die Uhr unsere KI-Assistenz Günther, nimmt auf, bucht Termine und verbindet. Entschieden und beantwortet wird von Menschen: Auf jede Anfrage erhalten Sie innerhalb eines Werktags eine persönliche Rückmeldung, eine Antwort in der Sache oder einen Terminvorschlag. Das ist unsere Arbeitsweise, kein vertraglich zugesagtes Zeitfenster, was vertraglich gilt, steht im Rahmenvertrag, nicht auf einer Website.
Unterlagen laufen vor dem Termin ein
Zu jedem Vorgang gehört eine Mappe, in die Sie Pläne, Protokolle, Schadenmeldungen und Fotos vorab hochladen. Was vorher da ist, muss am Objekt nicht mehr gesucht werden, das ist der Teil der Durchlaufzeit, den wir tatsächlich verkürzen.
DAS SAGEN WIR BEWUSST NICHT ZU
Kein festes Zeitfenster bis zum Ortstermin
Ein Ortstermin belegt mit An- und Abfahrt einen halben Arbeitstag; in einen Werktag passt genau einer. Die fachliche Verantwortung trägt ein eingetragener Architekt, für den es derzeit keine Vertretung gibt. Eine Frist, die ein belegter Tag oder eine Krankheit reißen lässt, wäre in einem Rahmenvertrag schlimmer als gar keine. Wir nennen Ihnen den nächsten wirklich freien Termin, und zwar den echten.
Keine Reaktionszeit-Garantie mit Gutschrift
Eine Vertragsstrafe auf eine Frist, deren Einhaltung an einer einzigen Person hängt, wäre ein Versprechen auf Kosten der Prüfqualität. Wenn wir das anbieten, dann mit einer belegten Vertretungsregelung im Rücken, nicht vorher.
Keine Konditionen von der Stange
Staffeln, Kontingente und Rahmenpreise hängen an Objektzahl, Anlassmischung und Entfernung. Wir nennen sie im Gespräch am konkreten Bestand, nicht als Preisliste auf einer Website.
Uns ist bewusst, dass andere Häuser an dieser Stelle eine Zahl nennen. Eine Zahl, die wir heute nicht jede Woche halten könnten, wäre für Sie wertlos, den Schaden hätten Sie, wenn wir sie beim dritten Fall reißen.
Was davon fest kalkuliert ist.
Ein Teil der Leistungen für verwaltete Bestände hat einen Festpreis, den Sie vor der Beauftragung kennen, das erleichtert Ihnen die Umlage auf die Gemeinschaft und uns die Kalkulation. Diese Positionen sind es:
WEG-Sanierungsgutachten
GUTACHTEN NACH AKTENLAGE · ONLINE BESTELLBAR
WEG-Sanierungsgutachten mit Begehung
MIT ORTSTERMIN UND FREIGABE
Beweissicherungsgutachten, Zustand vor Baubeginn
GUTACHTEN NACH AKTENLAGE · ONLINE BESTELLBAR
Beweissicherung je Nachbarobjekt
MIT ORTSTERMIN UND FREIGABE
Tiefgaragen-Zustands-Screening
MIT ORTSTERMIN UND FREIGABE · ONLINE BESTELLBAR
Feuchte- und Schimmelgutachten
GUTACHTEN NACH AKTENLAGE · ONLINE BESTELLBAR
Die Beträge zu diesen Positionen stehen vollständig auf Preise dort auch die Leistungstiefe je Position und die Angabe zur Umsatzsteuer. Beauftragen können Sie auf zwei Wegen: die als online bestellbar gekennzeichneten Leistungen direkt über den Gutachten-Generator, alle übrigen über ein Erstgespräch oder einen Auftragsentwurf, den ein Mensch prüft, bevor er gilt.
Drei Schritte, ohne Vorleistung.
Erstgespräch
Zwanzig Minuten am Telefon, kostenlos, online buchbar mit sofortiger Bestätigung. Sie schildern Bestand und typische Anlässe, wir sagen, was davon wir übernehmen können und was nicht.
Ein Objekt zuerst
Wir arbeiten einen echten Fall aus Ihrem Bestand durch, vom Auftrag über den Ortstermin bis zum unterschriebenen Bericht. Danach wissen Sie, wie unser Bericht aussieht, und wir wissen, was Ihr Bestand an Aufwand macht.
Rahmen erst danach
Erst wenn beide Seiten das an einem Fall gesehen haben, sprechen wir über eine feste Zusammenarbeit: Ansprechpartner, Berichtsformat, Abrechnung, Konditionen. Ein Rahmenvertrag, der vor dem ersten Fall geschlossen wird, beschreibt eine Zusammenarbeit, die es noch nicht gibt.
Preise für einzelne Leistungen stehen unter Preise. Konditionen für eine laufende Zusammenarbeit, Staffeln, Kontingente, Abrechnung, legen wir im Gespräch am konkreten Bestand fest, nicht vorab auf dieser Seite.
Was wir nicht selbst machen.
Standsicherheitsfragen bearbeiten wir nur zusammen mit einem Tragwerksplaner. Für die Instandsetzung von Stahlbetonbauteilen, etwa in Tiefgaragen, ziehen wir einen sachkundigen Planer hinzu. Materialproben und Schadstoffbefunde laufen über akkreditierte Labore, nicht über uns. Rechtliche Bewertungen, etwa die Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum als Rechtsfrage, gehören zu Ihrem Anwalt; wir liefern den bautechnischen Befund, auf dem er aufsetzt.
FACHLICH VERANTWORTLICH IST LAZAROS AMPERIDIS, DIPL.-ING. ARCHITEKT, EINGETRAGEN IN DIE ARCHITEKTENLISTE DER ARCHITEKTENKAMMER NORDRHEIN-WESTFALEN. EINE ÖFFENTLICHE BESTELLUNG UND VEREIDIGUNG ALS SACHVERSTÄNDIGER BESTEHT NICHT UND WIRD VON UNS NIRGENDS BEHAUPTET.
Bestand kurz umreißen, Rest klären wir.
Sie müssen keine Unterlagen zusammensuchen, um anzufragen. Wenn Sie lieber direkt sprechen: das kostenlose Erstgespräch am Telefon ist online buchbar, die Bestätigung kommt sofort.
Hausverwaltungs-Dossier
Alle Leistungen, der Ablauf und Referenzen kompakt als PDF zum Mitnehmen.
Schildern Sie einen Fall aus Ihrer Verwaltungspraxis, Sie bekommen sofort eine belegte Ersteinschätzung mit Normbezug, ohne Formular.
Sie nutzen hier ein KI-System: das Ergebnis entsteht automatisch, ohne dass ein Mitarbeiter es vorher liest. Fachlich geprüft und verantwortet wird es erst im Rahmen einer Beauftragung.
BEISPIELE
