Alpha Quadrat Bauplanung und Projektmanagement

Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan zum Festpreis

Für Eigentümer, Erbengemeinschaften und Aufteiler, die ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen: Wir zeichnen den Aufteilungsplan aus den Plänen Ihrer Bauakte, stellen den Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen und reichen ihn mit Ihrer Vollmacht bei der Bauaufsicht ein. Mit Unterschrift und Stempel unseres Architekten.

390 € je WohneinheitFestpreis inklusive Umsatzsteuer, ab vier Wohneinheiten. Geben Sie unten die Zahl der Wohnungen ein, der Preis erscheint sofort.
Aus Ihrer BauakteGrundlage sind die genehmigten Pläne Ihres Hauses, auch alte und schwer lesbare. Wo Pläne fehlen oder nicht zum heutigen Zustand passen, folgt ein Aufmaß.
Vom Architekten unterschriebenDer Aufteilungsplan trägt Unterschrift und Stempel unseres Architekten, eingetragen bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Lieber persönlich? Rufen Sie uns an: 0202 26159801

Festpreis anfragen

Antwort mit Festpreis am selben Werktag, wenn Ihre Unterlagen an einem Werktag bis 15 Uhr bei uns eingehen, sonst am nächsten Werktag.

Drei Angaben genügen. Unterlagen können Sie gleich mitschicken oder später nachreichen. Wir bestätigen Ihnen den Festpreis nach Sichtung und senden den Zahlungslink. Die Arbeit beginnt nach Zahlungseingang.

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Grundrisse aller Geschosse, Schnitte, Ansichten, Lageplan, vorhandene Teilungsentwürfe. PDF, JPG, PNG, HEIC, TIFF, DWG, DXF · bis 40 MB je Datei · bis 40 Dateien
    Weitere Angaben (freiwillig)

    Mit dem Absenden verarbeiten wir Ihre Angaben und Unterlagen, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und Ihnen ein Angebot zu erstellen. Kommen Sie über eine Anzeige zu uns, wird deren Klickkennung mit der Anfrage gespeichert, damit wir die Anzeige auswerten können. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

    Was Sie erhalten

    Wofür Sie Bescheinigung und Aufteilungsplan brauchen

    Für die Eintragung im Grundbuch verlangt das Wohnungseigentumsgesetz zwei Anlagen der Baubehörde: den Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitsbescheinigung (§ 7 Absatz 4 WEG). Die Teilungserklärung selbst entsteht beim Notar. Ohne beide Anlagen kann das Grundbuchamt die einzelnen Wohnungen nicht eintragen, und ohne Eintragung lässt sich keine Wohnung einzeln verkaufen oder beleihen.

    Wann eine Wohnung abgeschlossen ist

    Als abgeschlossen gilt eine Wohnung, wenn sie baulich von fremden Wohnungen und Räumen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Zugang hat. Ob das bei Ihrem Haus für jede Einheit zutrifft, sehen wir an den Plänen und sagen es Ihnen vor dem Auftrag. Über die Bescheinigung entscheidet die Bauaufsicht.

    So läuft es ab

    Was im Festpreis nicht enthalten ist

    Keine Pläne zur Hand? Für die meisten Häuser liegt eine Bauakte beim Bauamt oder im Stadtarchiv. Als Eigentümer können Sie dort Einsicht nehmen und Kopien der genehmigten Pläne erhalten. Diese Kopien sind eine gute Grundlage, auch wenn sie alt und nicht mehr gut lesbar sind.

    Wo wir arbeiten

    Aufteilungsplan und Antrag erstellen wir bundesweit aus Ihren Plänen. Ein Aufmaß vor Ort nehmen wir in Nordrhein-Westfalen nach Absprache. Außerhalb davon zeichnen wir aus Ihren Unterlagen oder aus einem Aufmaß, das Sie uns liefern.

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    Häufige Fragen

    Was kostet eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan?

    390 Euro je Wohneinheit als Festpreis inklusive Umsatzsteuer, ab vier Wohneinheiten, auf Grundlage der Pläne Ihrer Bauakte. Die Gebühr der Bauaufsicht und ein Aufmaß vor Ort, falls Pläne fehlen, kommen hinzu.

    Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

    Die Bescheinigung der Baubehörde, dass die Wohnungen eines Hauses in sich abgeschlossen sind. Zusammen mit dem Aufteilungsplan ist sie Anlage zur Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch (§ 7 Absatz 4 WEG).

    Welche Unterlagen brauche ich für den Aufteilungsplan?

    Die genehmigten Pläne Ihres Hauses aus der Bauakte: Grundrisse aller Geschosse, Schnitt und Ansichten. Fehlen Pläne oder passen sie nicht zum heutigen Zustand, folgt ein Aufmaß.

    Wer stellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung aus?

    Die Bauaufsichtsbehörde, in deren Gebiet das Haus steht. Wir zeichnen den Aufteilungsplan, stellen den Antrag zusammen und reichen ihn mit Ihrer Vollmacht ein. Über den Antrag und die Bearbeitungszeit entscheidet die Behörde.