Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan zum Festpreis
Für Eigentümer, Erbengemeinschaften und Aufteiler, die ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen: Wir zeichnen den Aufteilungsplan aus den Plänen Ihrer Bauakte, stellen den Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen und reichen ihn mit Ihrer Vollmacht bei der Bauaufsicht ein. Mit Unterschrift und Stempel unseres Architekten.
Lieber persönlich? Rufen Sie uns an: 0202 26159801
Was Sie erhalten
- Aufteilungsplan. Grundrisse aller Geschosse, Schnitt und Ansichten Ihres Hauses. Jede Wohnung und jeder dazugehörige Raum, etwa Keller, Dachboden oder Stellplatz, trägt die Nummer seiner Einheit.
- Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung. Vollständig zusammengestellt und mit Ihrer Vollmacht bei der Bauaufsicht eingereicht. Rückfragen der Behörde beantworten wir.
- Unterschrift und Stempel unseres Architekten: Lazaros Amperidis, Dipl.-Ing. Architekt, Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Nr. 32316, bauvorlageberechtigt.
- Auf Wunsch dazu die Wohnflächenberechnung je Wohnung als Grundlage für die Miteigentumsanteile.
Wofür Sie Bescheinigung und Aufteilungsplan brauchen
Für die Eintragung im Grundbuch verlangt das Wohnungseigentumsgesetz zwei Anlagen der Baubehörde: den Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitsbescheinigung (§ 7 Absatz 4 WEG). Die Teilungserklärung selbst entsteht beim Notar. Ohne beide Anlagen kann das Grundbuchamt die einzelnen Wohnungen nicht eintragen, und ohne Eintragung lässt sich keine Wohnung einzeln verkaufen oder beleihen.
Wann eine Wohnung abgeschlossen ist
Als abgeschlossen gilt eine Wohnung, wenn sie baulich von fremden Wohnungen und Räumen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Zugang hat. Ob das bei Ihrem Haus für jede Einheit zutrifft, sehen wir an den Plänen und sagen es Ihnen vor dem Auftrag. Über die Bescheinigung entscheidet die Bauaufsicht.
So läuft es ab
- Hochladen. Sie laden die Pläne Ihres Hauses hoch und nennen die Zahl der Wohnungen.
- Festpreis. Der Preis steht fest: 390 € je Wohneinheit inklusive Umsatzsteuer, ab vier Wohneinheiten. Wir sichten die Unterlagen und bestätigen ihn. Tragen die Pläne für einzelne Geschosse nicht, sagen wir Ihnen das vorab und nennen den Aufpreis für ein Aufmaß.
- Zahlung. Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie den Zahlungslink. Wir beginnen nach Zahlungseingang.
- Plan und Antrag. Wir zeichnen den Aufteilungsplan, stimmen ihn mit Ihnen ab und reichen den Antrag ein.
- Bescheinigung. Die Bauaufsicht prüft und stellt die Bescheinigung aus. Wie lange das dauert, bestimmt die Behörde.
Was im Festpreis nicht enthalten ist
- Die Gebühr der Bauaufsicht für die Bescheinigung. Sie richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen Behörde.
- Ein Aufmaß vor Ort, wenn Pläne fehlen oder nicht zum heutigen Zustand passen.
- Notar und Grundbuchamt.
- Bauliche Änderungen, falls eine Einheit noch nicht abgeschlossen ist.
Wo wir arbeiten
Aufteilungsplan und Antrag erstellen wir bundesweit aus Ihren Plänen. Ein Aufmaß vor Ort nehmen wir in Nordrhein-Westfalen nach Absprache. Außerhalb davon zeichnen wir aus Ihren Unterlagen oder aus einem Aufmaß, das Sie uns liefern.
Häufige Fragen
Was kostet eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan?
390 Euro je Wohneinheit als Festpreis inklusive Umsatzsteuer, ab vier Wohneinheiten, auf Grundlage der Pläne Ihrer Bauakte. Die Gebühr der Bauaufsicht und ein Aufmaß vor Ort, falls Pläne fehlen, kommen hinzu.
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Bescheinigung der Baubehörde, dass die Wohnungen eines Hauses in sich abgeschlossen sind. Zusammen mit dem Aufteilungsplan ist sie Anlage zur Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch (§ 7 Absatz 4 WEG).
Welche Unterlagen brauche ich für den Aufteilungsplan?
Die genehmigten Pläne Ihres Hauses aus der Bauakte: Grundrisse aller Geschosse, Schnitt und Ansichten. Fehlen Pläne oder passen sie nicht zum heutigen Zustand, folgt ein Aufmaß.
Wer stellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung aus?
Die Bauaufsichtsbehörde, in deren Gebiet das Haus steht. Wir zeichnen den Aufteilungsplan, stellen den Antrag zusammen und reichen ihn mit Ihrer Vollmacht ein. Über den Antrag und die Bearbeitungszeit entscheidet die Behörde.