Nutzungsänderung beantragen: Bauvorlagen und Antrag zum Festpreis
Aus Laden wird Wohnung, aus Büro wird Praxis, aus Lager wird Werkstatt: Für die meisten Nutzungsänderungen braucht es eine Baugenehmigung. Wir prüfen Ihren Fall, erstellen die Bauvorlagen unter der Leitung unseres bauvorlageberechtigten Architekten und reichen den Antrag in Nordrhein-Westfalen elektronisch bei der Bauaufsicht ein.
Lieber persönlich? Rufen Sie uns an: 0202 26159801
Was Sie erhalten
- Bauvorlagen. Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Stellplatznachweis und, bei gewerblicher Nutzung, die Betriebsbeschreibung.
- Antrag und Einreichung. Wir stellen den Antrag zusammen, reichen ihn ein und stimmen ihn mit der Bauaufsicht ab. Rückfragen der Behörde beantworten wir.
- Verantwortung des Architekten. Ihre Bauvorlagen verantwortet unser Architekt: Lazaros Amperidis, Dipl.-Ing. Architekt, Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Nr. 32316, bauvorlageberechtigt.
- Festpreis vor Auftrag. Vor Beauftragung erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot.
Was die Nutzungsänderung kostet
- Ohne Umbau: 1.890 € Festpreis inklusive Umsatzsteuer für Antrag und Bauvorlagen.
- Mit Umbau: ab 2.890 € Festpreis inklusive Umsatzsteuer. Der genaue Betrag hängt vom Umfang des Umbaus ab und steht in Ihrem Angebot.
- Nicht enthalten sind Fachplaner, etwa für Brandschutz, Schallschutz oder Statik, die Gebühren der Bauaufsicht und, soweit erforderlich, ein amtlicher Lageplan oder ein Aufmaß vor Ort. Welche davon Ihr Fall braucht, steht im Angebot.
- Vorcheck. Wer zuerst nur die Genehmigungsfähigkeit einschätzen lassen will: Der Vorcheck Nutzungsänderung kostet 249 € und wird bei Beauftragung des Antrags angerechnet.
Wann eine Genehmigung nötig ist
Auch ohne Umbau braucht eine Nutzungsänderung in der Regel eine Genehmigung. Verfahrensfrei ist sie nur, wenn keine neuen öffentlich-rechtlichen Anforderungen entstehen (§ 62 Abs. 2 BauO NRW). Umnutzungen zu Wohnraum sind seit 1.9.2026 erleichtert: Für bestehende Bauteile gelten bestimmte Anforderungen nicht mehr (§ 47 Abs. 6 BauO NRW). Über die Genehmigung entscheidet die Bauaufsicht.
So läuft es ab
- Hochladen. Sie schildern, was bisher genehmigt ist und was geplant ist, und laden hoch, was vorhanden ist.
- Prüfung und Festpreis. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und nennen Ihnen den Festpreis für Antrag und Bauvorlagen.
- Auftrag und Zahlung. Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie den Zahlungslink. Wir beginnen nach Zahlungseingang.
- Bauvorlagen und Antrag. Wir erstellen die Bauvorlagen, stimmen sie mit Ihnen ab und reichen den Antrag ein.
- Genehmigung. Die Bauaufsicht prüft und entscheidet. Rückfragen beantworten wir.
Wo wir arbeiten
Nutzungsänderungen bearbeiten wir in ganz Nordrhein-Westfalen. Für Wuppertal gibt es eine eigene Seite: Nutzungsänderung in Wuppertal.
Häufige Fragen
Was kostet es, eine Nutzungsänderung zu beantragen?
1.890 Euro Festpreis inklusive Umsatzsteuer für Antrag und Bauvorlagen, wenn nicht umgebaut wird. Mit Umbau ab 2.890 Euro. Fachplaner, etwa für Brandschutz oder Statik, und die Gebühren der Bauaufsicht kommen hinzu.
Brauche ich für eine Nutzungsänderung ohne Umbau eine Genehmigung?
In der Regel ja. Verfahrensfrei ist sie nur, wenn keine neuen öffentlich-rechtlichen Anforderungen entstehen (§ 62 Abs. 2 BauO NRW). Das klären wir bei der kostenlosen Prüfung Ihrer Unterlagen.
Wie lange dauert die Genehmigung einer Nutzungsänderung?
Die Bauaufsicht prüft binnen zehn Arbeitstagen die Vollständigkeit (§ 71 BauO NRW). Im vereinfachten Verfahren muss sie innerhalb von sechs Wochen entscheiden; die Frist beginnt, sobald die Bauvorlagen vollständig sind und alle notwendigen Stellungnahmen vorliegen (§ 74 Abs. 2 BauO NRW).
Muss ich den Antrag selbst bei der Stadt abgeben?
Nein. Bauanträge werden seit 1.9.2026 elektronisch eingereicht. Das übernehmen wir, ebenso die Rückfragen der Bauaufsicht.