Alpha Quadrat Bauplanung und Projektmanagement

Nutzungsänderung beantragen: Bauvorlagen und Antrag zum Festpreis

Aus Laden wird Wohnung, aus Büro wird Praxis, aus Lager wird Werkstatt: Für die meisten Nutzungsänderungen braucht es eine Baugenehmigung. Wir prüfen Ihren Fall, erstellen die Bauvorlagen unter der Leitung unseres bauvorlageberechtigten Architekten und reichen den Antrag in Nordrhein-Westfalen elektronisch bei der Bauaufsicht ein.

1.890 € ohne UmbauFestpreis inklusive Umsatzsteuer für Antrag und Bauvorlagen, wenn an Wänden, Öffnungen und Rettungswegen nichts geändert wird.
Ab 2.890 € mit UmbauWenn für die neue Nutzung umgebaut wird. Den genauen Festpreis nennen wir nach Sichtung Ihrer Unterlagen.
Kostenlose Prüfung vorabSie laden hoch, was vorhanden ist. Wir sagen Ihnen, ob ein Antrag nötig ist und was er kostet. Erst danach entscheiden Sie.

Lieber persönlich? Rufen Sie uns an: 0202 26159801

Kostenlos prüfen lassen und Festpreis erhalten

Antwort mit Festpreis am selben Werktag, wenn Ihre Unterlagen an einem Werktag bis 15 Uhr bei uns eingehen, sonst am nächsten Werktag.

Name und eine Kontaktangabe genügen. Unterlagen können Sie gleich mitschicken oder später nachreichen. Die Arbeit am Antrag beginnt erst nach Ihrem Auftrag und nach Zahlungseingang.

Dateien auswählen oder hierher ziehen
Grundrisse, alte Baugenehmigung, Lageplan, Fotos, Schreiben der Bauaufsicht. PDF, JPG, PNG, HEIC, TIFF, DWG, DXF · bis 40 MB je Datei · bis 40 Dateien
    Weitere Angaben (freiwillig)

    Mit dem Absenden verarbeiten wir Ihre Angaben und Unterlagen, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und Ihnen ein Angebot zu erstellen. Kommen Sie über eine Anzeige zu uns, wird deren Klickkennung mit der Anfrage gespeichert, damit wir die Anzeige auswerten können. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

    Was Sie erhalten

    Was die Nutzungsänderung kostet

    Wann eine Genehmigung nötig ist

    Auch ohne Umbau braucht eine Nutzungsänderung in der Regel eine Genehmigung. Verfahrensfrei ist sie nur, wenn keine neuen öffentlich-rechtlichen Anforderungen entstehen (§ 62 Abs. 2 BauO NRW). Umnutzungen zu Wohnraum sind seit 1.9.2026 erleichtert: Für bestehende Bauteile gelten bestimmte Anforderungen nicht mehr (§ 47 Abs. 6 BauO NRW). Über die Genehmigung entscheidet die Bauaufsicht.

    So läuft es ab

    Keine Pläne zur Hand? Für die meisten Häuser liegt eine Bauakte beim Bauamt oder im Stadtarchiv. Als Eigentümer können Sie dort Einsicht nehmen und Kopien der genehmigten Pläne erhalten. Diese Kopien sind eine gute Grundlage, auch wenn sie alt und nicht mehr gut lesbar sind.

    Wo wir arbeiten

    Nutzungsänderungen bearbeiten wir in ganz Nordrhein-Westfalen. Für Wuppertal gibt es eine eigene Seite: Nutzungsänderung in Wuppertal.

    Kostenlos prüfen lassen

    Häufige Fragen

    Was kostet es, eine Nutzungsänderung zu beantragen?

    1.890 Euro Festpreis inklusive Umsatzsteuer für Antrag und Bauvorlagen, wenn nicht umgebaut wird. Mit Umbau ab 2.890 Euro. Fachplaner, etwa für Brandschutz oder Statik, und die Gebühren der Bauaufsicht kommen hinzu.

    Brauche ich für eine Nutzungsänderung ohne Umbau eine Genehmigung?

    In der Regel ja. Verfahrensfrei ist sie nur, wenn keine neuen öffentlich-rechtlichen Anforderungen entstehen (§ 62 Abs. 2 BauO NRW). Das klären wir bei der kostenlosen Prüfung Ihrer Unterlagen.

    Wie lange dauert die Genehmigung einer Nutzungsänderung?

    Die Bauaufsicht prüft binnen zehn Arbeitstagen die Vollständigkeit (§ 71 BauO NRW). Im vereinfachten Verfahren muss sie innerhalb von sechs Wochen entscheiden; die Frist beginnt, sobald die Bauvorlagen vollständig sind und alle notwendigen Stellungnahmen vorliegen (§ 74 Abs. 2 BauO NRW).

    Muss ich den Antrag selbst bei der Stadt abgeben?

    Nein. Bauanträge werden seit 1.9.2026 elektronisch eingereicht. Das übernehmen wir, ebenso die Rückfragen der Bauaufsicht.