Wohnflächenberechnung nach WoFlV, aus Ihren Plänen
Für Eigentümer, Vermieter und Verwalter: Ihre Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung, berechnet aus vorhandenen Bauplänen und Unterlagen, mit prüffähigem Einzelraumnachweis. Digital erstellt, fachlich verantwortet vom Architekten (AKNW).
199 € Festpreis inkl. MwSt. · WoFlV-konform, als PDF
Worauf es ankommt: Dachschrägen unter 1 m zählen gar nicht, zwischen 1 m und 2 m nur zur Hälfte; Balkone, Loggien und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte; Kellerräume und nicht ausgebaute Dachböden gehören nicht zur Wohnfläche. Genau hier entstehen die Abweichungen, um die im Miet- oder Kauffall gestritten wird.
Was Sie erhalten
Wohnflächenberechnung nach WoFlV aus Ihren vorhandenen Plänen.
Einzelraumnachweis: je Raum voll, anteilig oder nicht anrechenbar, nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
WoFlV-konforme Dokumentation als druck- und PDF-fähiges Dokument im Browser.
Fachlich verantwortet vom eingetragenen Architekten (AKNW).
Ablauf
Sie senden uns Ihre Grundrisse als PDF oder Foto, dazu zwei Sätze zum Objekt.
Berechnung nach fester Systematik der Wohnflächenverordnung, Freigabe durch unseren Architekten (AKNW).
Ergebnis als druck- und PDF-fähiges Dokument im Browser.
Sie nutzen hier ein KI-System: das Ergebnis entsteht automatisch, ohne dass ein Mitarbeiter es vorher liest. Fachlich geprüft und verantwortet wird es erst im Rahmen einer Beauftragung.
Optional: Laden Sie Ihren Grundriss als Foto oder PDF hoch. Die KI erkennt die Räume und schätzt die Flächen grob ab, als unverbindliche Vorschau. Die verbindliche Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung erstellt der Architekt bei Beauftragung. Das Dokument wird nur zur Auswertung verarbeitet, nicht dauerhaft gespeichert.
Ein bis zwei Sätze genügen. Diese Angaben gehen mit Ihrer Bestellung an uns; ohne sie könnten wir nur einen allgemeinen Text erstellen, keine Berechnung zu Ihrem Objekt.