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Was zählt zur Wohnfläche? Diese Räume zählen voll, anteilig oder gar nicht

Zur Wohnfläche zählen alle Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören: Wohn- und Schlafräume, Küche, Bad, WC, Flur, Diele und Abstellraum innerhalb der Wohnung. Balkon, Loggia und Terrasse zählen anteilig. Keller, Waschküche, Heizungsraum, Dachboden und Garage zählen nicht (§ 2 Wohnflächenverordnung).

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Welche Räume zählen zur Wohnfläche

Raum oder FlächeZählt
Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Arbeitszimmer in der Wohnungvoll
Küche, Bad, WC, Flur, Dielevoll
Abstellraum und Speisekammer innerhalb der Wohnungvoll
Beheizbarer Wintergartenvoll
Raumteile mit lichter Höhe von 1,00 Meter bis unter 2,00 Meter, zum Beispiel unter Dachschrägenzur Hälfte
Unbeheizbarer Wintergarten, unbeheizbares Schwimmbad und ähnliche geschlossene Räumezur Hälfte
Balkon, Loggia, Dachgarten, Terrasse, wenn sie ausschließlich zur Wohnung gehörenin der Regel ein Viertel,
höchstens die Hälfte
Raumteile mit lichter Höhe unter 1,00 Meternicht
Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküche, Trockenraum, Dachboden, Heizungsraum, Garagenicht
Treppen mit mehr als drei Steigungen und ihre Absätzenicht
Treppenhaus, Gemeinschaftsräume, Geschäftsräumenicht

Bei den Räumen, die voll zählen, gilt das für alle Teile mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern.

Häufige Zweifelsfälle

Zählt der Hobbyraum im Keller zur Wohnfläche?

Kellerräume sind Zubehörräume und zählen nicht. Ein ausgebauter Raum im Keller zählt nur, wenn er zur Wohnung gehört und nach dem Bauordnungsrecht des Landes als Wohnraum zulässig ist. Das hängt unter anderem von Raumhöhe und Belichtung ab und ist eine Frage des Einzelfalls.

Zählt die Fläche unter Dachschrägen?

Ja, aber nach der Höhe gestaffelt: ab zwei Metern voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, darunter gar nicht. Die Rechnung dazu steht unter Wohnfläche bei Dachschrägen.

Zählen Balkon und Terrasse?

Ja, in der Regel zu einem Viertel. Näheres unter Balkon, Terrasse und Loggia.

Werden Einbauschrank, Badewanne und Heizkörper abgezogen?

Nein. Fest eingebaute Gegenstände wie Öfen, Heiz- und Klimageräte, Herde, Bade- und Duschwannen und Einbaumöbel bleiben in der Grundfläche, ebenso Fuß- und Sockelleisten (§ 3 WoFlV).

Was ist mit Schornstein, Pfeiler und Vormauerung?

Sie werden abgezogen, wenn sie höher als 1,50 Meter sind und mehr als 0,1 Quadratmeter Grundfläche haben.

Zählt die Treppe in der Maisonettewohnung?

Treppen mit mehr als drei Steigungen und ihre Absätze zählen nicht.

Warum die Abgrenzung wichtig ist

Ein mitgezählter Kellerraum oder ein voll angesetzter Balkon macht schnell mehrere Quadratmeter aus. Die Schritte der Berechnung stehen unter Wohnfläche berechnen.

Warum sich Rechnenlassen lohnt

Selbst rechnen oder rechnen lassen?

Für den Hausgebrauch reicht die eigene Rechnung. Sobald die Zahl in einen Vertrag, ein Exposé oder zur Bank geht, sollte sie nachprüfbar sein.

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