Balkon, Terrasse, Loggia: wie viel zählt zur Wohnfläche?
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen nach der Wohnflächenverordnung in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte zur Wohnfläche (§ 4 Nummer 4 WoFlV). Ein Balkon mit acht Quadratmetern bringt also in der Regel zwei Quadratmeter Wohnfläche.
Rechnen lassen statt selbst rechnenSie schicken uns Ihre Pläne oder Fotos davon, wir rechnen für Sie. Einzelne Wohnung oder Einfamilienhaus: Wohnfläche aus Ihren vorhandenen Bauplänen nach Wohnflächenverordnung, mit prüffähigem Einzelraumnachweis als PDF, 199 € Festpreis inklusive Umsatzsteuer. Ganzes Haus ab vier Wohneinheiten: Wohnfläche und Kubatur mit Prüfvermerk, Unterschrift und Stempel unseres Architekten, 299 € je Wohneinheit inklusive Umsatzsteuer.
Wohnung oder Haus: jetzt bestellenGanzes Haus ab vier Wohneinheiten Lieber persönlich? Rufen Sie uns an: 0202 26159801
Beispiele für die Anrechnung zu einem Viertel
| Fläche | Gemessen | Angerechnet |
| Balkon | 6,00 m² | 1,50 m² |
| Loggia | 4,00 m² | 1,00 m² |
| Terrasse | 20,00 m² | 5,00 m² |
| Dachterrasse | 30,00 m² | 7,50 m² |
Wann ein Viertel, wann die Hälfte?
Das Viertel ist der Regelfall. Mehr als ein Viertel, höchstens die Hälfte, kommt nur in Betracht, wenn die Fläche einen besonders hohen Wohnwert hat, etwa durch Lage, Ausrichtung, Größe und Ausstattung. Das ist zu begründen. Wer ohne Begründung die Hälfte ansetzt, weist zu viel Wohnfläche aus.
In älteren Unterlagen steht oft ein höherer Wert. Nach der Zweiten Berechnungsverordnung, die bis Ende 2003 galt, durften solche Flächen bis zur Hälfte angesetzt werden. Wer eine alte Berechnung übernimmt, sollte das prüfen.
Voraussetzungen
- Die Fläche gehört ausschließlich zur Wohnung. Ein Gemeinschaftsgarten oder eine gemeinsam genutzte Dachterrasse zählt nicht.
- Eine Terrasse ist eine befestigte Fläche an der Wohnung. Rasen und Garten zählen nicht.
- Ein nach allen Seiten geschlossener Wintergarten ist kein Balkon: unbeheizbar zählt er zur Hälfte, beheizbar voll.
Häufige Fehler
- Balkon oder Terrasse voll mitgezählt.
- Die Hälfte angesetzt, weil es in der alten Berechnung so stand.
- Große Terrassen unterschätzt: Auch ein Viertel von 40 Quadratmetern sind zehn Quadratmeter Wohnfläche.
- Gemeinschaftsflächen angerechnet.
Wie die übrigen Räume gerechnet werden, steht unter Wohnfläche berechnen und Was zählt zur Wohnfläche?
Warum sich Rechnenlassen lohnt
- Verkauf: Die Wohnfläche steht im Exposé und oft im Kaufvertrag. Fünf Quadratmeter Unterschied sind bei 3.000 € je Quadratmeter 15.000 €.
- Vermietung: Miete, Mieterhöhung und Nebenkosten hängen an der Fläche. Eine falsche Zahl im Mietvertrag führt zu Streit.
- Bank und Finanzierung: Banken verlangen in der Regel eine nachvollziehbare Berechnung, Raum für Raum.
- Nachweis: Unsere Berechnung zeigt jeden Raum mit Maßen, Abzügen und Anrechnung. Jeder kann sie nachprüfen.
Selbst rechnen oder rechnen lassen?
Für den Hausgebrauch reicht die eigene Rechnung. Sobald die Zahl in einen Vertrag, ein Exposé oder zur Bank geht, sollte sie nachprüfbar sein.
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