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Balkon, Terrasse, Loggia: wie viel zählt zur Wohnfläche?

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen nach der Wohnflächenverordnung in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte zur Wohnfläche (§ 4 Nummer 4 WoFlV). Ein Balkon mit acht Quadratmetern bringt also in der Regel zwei Quadratmeter Wohnfläche.

Rechnen lassen statt selbst rechnenSie schicken uns Ihre Pläne oder Fotos davon, wir rechnen für Sie. Einzelne Wohnung oder Einfamilienhaus: Wohnfläche aus Ihren vorhandenen Bauplänen nach Wohnflächenverordnung, mit prüffähigem Einzelraumnachweis als PDF, 199 € Festpreis inklusive Umsatzsteuer. Ganzes Haus ab vier Wohneinheiten: Wohnfläche und Kubatur mit Prüfvermerk, Unterschrift und Stempel unseres Architekten, 299 € je Wohneinheit inklusive Umsatzsteuer.
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Beispiele für die Anrechnung zu einem Viertel

FlächeGemessenAngerechnet
Balkon6,00 m²1,50 m²
Loggia4,00 m²1,00 m²
Terrasse20,00 m²5,00 m²
Dachterrasse30,00 m²7,50 m²

Wann ein Viertel, wann die Hälfte?

Das Viertel ist der Regelfall. Mehr als ein Viertel, höchstens die Hälfte, kommt nur in Betracht, wenn die Fläche einen besonders hohen Wohnwert hat, etwa durch Lage, Ausrichtung, Größe und Ausstattung. Das ist zu begründen. Wer ohne Begründung die Hälfte ansetzt, weist zu viel Wohnfläche aus.

In älteren Unterlagen steht oft ein höherer Wert. Nach der Zweiten Berechnungsverordnung, die bis Ende 2003 galt, durften solche Flächen bis zur Hälfte angesetzt werden. Wer eine alte Berechnung übernimmt, sollte das prüfen.

Voraussetzungen

Häufige Fehler

Wie die übrigen Räume gerechnet werden, steht unter Wohnfläche berechnen und Was zählt zur Wohnfläche?

Warum sich Rechnenlassen lohnt

Selbst rechnen oder rechnen lassen?

Für den Hausgebrauch reicht die eigene Rechnung. Sobald die Zahl in einen Vertrag, ein Exposé oder zur Bank geht, sollte sie nachprüfbar sein.

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