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Wohnfläche berechnen: so wird nach Wohnflächenverordnung gerechnet

Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen aller Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören. Gemessen wird zwischen den fertigen Wänden. Flächen unter Dachschrägen, Balkone und Terrassen zählen nur anteilig, Keller und Garage gar nicht. Grundlage ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV).

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In vier Schritten zur Wohnfläche

  1. Räume festlegen. Es zählen nur Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören. Keller, Waschküche, Trockenraum, Heizungsraum, Dachboden und Garage bleiben außen vor (§ 2 WoFlV). Mehr dazu: Was zählt zur Wohnfläche?
  2. Grundfläche messen. Gemessen wird die lichte Weite zwischen den Bauteilen, von der Vorderkante der fertigen Wandbekleidung aus, also von Putz zu Putz oder von Fliese zu Fliese (§ 3 WoFlV). Fußleisten, Einbaumöbel, Heizkörper, Öfen, Herd, Badewanne und Dusche werden nicht abgezogen.
  3. Abziehen, was nicht zählt. Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehende Pfeiler und Säulen, wenn sie höher als 1,50 Meter sind und mehr als 0,1 Quadratmeter Grundfläche haben. Treppen mit mehr als drei Steigungen samt ihren Absätzen. Türnischen. Fensternischen und offene Wandnischen, die nicht bis zum Boden reichen oder höchstens 0,13 Meter tief sind.
  4. Nach Höhe und Art anrechnen. Nicht jede Fläche zählt voll (§ 4 WoFlV):
FlächeAnrechnung
Räume und Raumteile mit lichter Höhe ab 2,00 Metervoll
Raumteile mit lichter Höhe von 1,00 Meter bis unter 2,00 Meterzur Hälfte
Raumteile mit lichter Höhe unter 1,00 Metergar nicht
Unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räumezur Hälfte
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassenin der Regel ein Viertel,
höchstens die Hälfte

Rechenbeispiel: ein Zimmer im Dachgeschoss mit Balkon

FlächeGemessenAngerechnet
Zimmer, Teil mit lichter Höhe ab 2,00 Meter12,00 m²12,00 m²
Zimmer, Streifen unter der Schräge, 1,00 bis unter 2,00 Meter6,00 m²3,00 m²
Zimmer, Streifen unter der Schräge, unter 1,00 Meter3,00 m²0,00 m²
Schornstein im Zimmer, raumhoch, 0,40 mal 0,50 Meter (0,20 m²)in den 12,00 m² enthaltenminus 0,20 m²
Balkon, zu einem Viertel6,00 m²1,50 m²
Summe27,00 m²16,30 m²

Aus 27 Quadratmetern gemessener Fläche werden 16,30 Quadratmeter Wohnfläche. Wer die Grundfläche einfach zusammenzählt, liegt in diesem Beispiel um mehr als zehn Quadratmeter daneben.

Die häufigsten Fehler beim Selberrechnen

Wann gilt die Wohnflächenverordnung?

Vorgeschrieben ist sie für öffentlich geförderten Wohnraum. Im frei finanzierten Wohnungsbau wird sie in der Praxis ebenfalls herangezogen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Gemessen wird im fertigen Wohnraum oder nach einer Bauzeichnung, aus der sich die lichten Maße ermitteln lassen. Wurde anders gebaut als gezeichnet, ist neu zu messen oder der Plan zu berichtigen (§ 3 Absatz 4 WoFlV).

Warum sich Rechnenlassen lohnt

Selbst rechnen oder rechnen lassen?

Für den Hausgebrauch reicht die eigene Rechnung. Sobald die Zahl in einen Vertrag, ein Exposé oder zur Bank geht, sollte sie nachprüfbar sein.

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