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ALPHA QUADRATBAUPLANUNG UND PROJEKTMANAGEMENT
HOTELS & KONGRESS

Vom Empfang bis zur Skybar durchdacht.

Hotels und Kongresshäuser sind Betriebe, keine reinen Gebäude: Ablauf, Gasterlebnis, Veranstaltungslogistik und Wirtschaftlichkeit hängen an der Planung. Wir begleiten Neubau, Umbau im laufenden Betrieb und die Prüfung von Bestandsobjekten, vom Konzept bis zur Bauüberwachung, mit Festpreis vor Beauftragung.

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ANSPRECHPARTNER FÜR DEN GANZEN BAU
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WERKTAG BIS ZUR RÜCKMELDUNG
100 %
UNABHÄNGIG VON GEWERKEN

VON DER VORFAHRT BIS ZUM ROOFTOP · DAS HAUS ALS BETRIEB

Ein Hotel, Ebene für Ebene.

HOTELS & KONGRESS · EXPLOSIONS-AXONOMETRIE · O. M.

12345±0,00 LOBBYBALLSAALZIMMERROOFTOP06ROOFTOP · SKYBAR05ZIMMERGESCHOSSE04KONGRESS · BALLSAAL03LOBBY · EMPFANG02SOCKEL · GRÜNDUNG01VORFAHRT · VORDACHNSCHNITT A–A

EBENEN ERKUNDEN, ÜBERFAHREN ODER TIPPEN

So planen und prüfen wir Hotels und Kongresshäuser, vom Empfang bis zur Skybar.

Hotelprojekt anfragen
WAS WIR FÜR HOTELS TUN

Neubau, Umbau, Prüfung, aus einer Hand.

01

Neubau & Konzept

Von der ersten Kubatur bis zur Genehmigungsreife: Zimmerzahl, Flächen, Ablauforganisation und Wirtschaftlichkeit von Anfang an mitgedacht.

02

Umbau & Refurbishment

Bestandshotels im laufenden Betrieb modernisieren, Zimmer, Lobby, Technik, mit klarer Bauphasen- und Störungsplanung.

03

Kongress & Tagung

Ballsäle, teilbare Tagungsflächen, Foyer und Logistik: Akustik, Flucht- und Rettungswege und Veranstaltungstechnik zusammengedacht.

04

Machbarkeit & Ankauf

Vor dem Kauf oder Umbau: Was gibt das Grundstück oder der Bestand her? Bebaubarkeit, Restriktionen und grobe Kosten, auch als BauCheck48.

05

Betreiber & Investoren

Neutrale bautechnische Grundlagen für Verhandlungen zwischen Eigentümer, Betreiber und Kapitalgeber.

06

Bauüberwachung

Begleitung der Ausführung, Abnahmen und Mängelmanagement, damit die Eröffnung hält, was der Plan verspricht.

VERTIEFUNG · DAS HOTEL IM DETAIL

Zwischen Betreiber und Bauordnung.

Ein Hotel ist ein Betrieb mit eigenen Regeln, geplant nach den Regeln des Baurechts. Die folgenden Punkte zeigen, was wir bei Neubau, Umbau und Umnutzung von Anfang an mitdenken.

01

Betreibermarke gegen Bauordnung

Hotelketten und Franchise-Marken bringen eigene Standards mit, Zimmergrößen, Technikvorgaben, teils eigene Brand- und Fluchtwegkonzepte, die über die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen hinausgehen können. Wir gleichen früh ab, was rechtlich Pflicht ist und was der Betreiber zusätzlich verlangt, damit später keine Zimmertür, kein Flur und kein Sanitärkern nachgebessert werden muss.

02

Zimmerraster und Grundrisseffizienz

Ein Hotel lebt von der Wiederholung: Ein einmal entwickeltes, wirtschaftliches Zimmerraster bestimmt Erschließungsflächen, Sanitärkerne und am Ende die Zimmerzahl je Geschoss. Je konsequenter das Raster durchgehalten wird, desto weniger Fläche geht als Verschnitt an Flur und Technik verloren, ein zentraler Hebel für die Wirtschaftlichkeit jedes Hotelneubaus.

03

Umnutzung zum Beherbergungsbetrieb

Bürogebäude, Wohnhäuser oder ehemalige Industriebauten zu Hotels umzunutzen ist bauordnungsrechtlich eine Nutzungsänderung mit eigenem Genehmigungsverfahren: Tragwerk, Rettungswege, Schallschutz und Haustechnik werden gegen die neue Nutzung geprüft. Ab einer bestimmten Zimmerzahl ist der Beherbergungsbetrieb selbst ein Sonderbau, mit entsprechend höheren Anforderungen an Rettungswege und Brandschutz.

SCHALLSCHUTZ · RUHE VERKAUFEN

Schallschutz zwischen den Nutzungseinheiten.

Zimmertrennwände, Geschossdecken und Türen zum Flur sind akustisch die neuralgischen Punkte jedes Hotels: Gäste erwarten Ruhe, die Bauordnung schreibt einen Mindestschallschutz vor, gehobene Kategorien und Betreibermarken verlangen deutlich mehr. Schon in der Grundrissplanung entscheidet sich, ob Bad an Bad oder Bad an Schlafraum grenzt, und damit, wie aufwendig die Trennwand ausfallen muss.

Haustechnik ist der zweite Schwachpunkt: Lüftung, Aufzüge, Anlieferung und Küche brauchen eigene Entkopplung von den Gästebereichen, sonst wandert der Betriebslärm durch den ganzen Baukörper. Wer den Schallschutz erst nach der Grundrissplanung nachrechnet, findet Probleme oft erst dann, wenn sie nur noch mit Mehraufwand zu lösen sind.

BARRIEREFREIHEIT UND BESTAND

Was wir bei Umbau und Umnutzung prüfen.

  • Ein definierter Anteil barrierefreier Zimmer nach DIN 18040-1, integriert ins Zimmerraster statt als Sonderzimmer angehängt
  • Stufenfreier Zugang, Bewegungsflächen und Türbreiten in allen öffentlich zugänglichen Bereichen
  • Nutzungsänderung und mögliche Sonderbau-Einstufung beim Umbau eines Bestandsgebäudes
  • Tragwerksreserven für zusätzliche Nasszellen und neue Schachtführungen
  • Rettungsweglängen im vorhandenen Bestandsraster
  • Schallschutz zwischen Alt- und Neubauteilen bei Anbauten und Aufstockungen
KOSTENLOS · SOFORT AUS IHREN ANGABEN

Mängel im Bestandshotel vor der Ankaufsprüfung oder dem Refurbishment?

Feuchte im Kellergeschoss, Riss im Zimmertrakt, Auffälligkeit an der Haustechnik: Schildern Sie den Zustand im Gutachten-Generator und erhalten Sie sofort einen kostenlosen fachlichen Vorbefund, bevor Sie über Kauf oder Umbau entscheiden.

Kostenlosen Vorbefund erstellen
SO GEHEN WIR VOR

Erst das Konzept, dann der Bau.

01

Ziel und Rahmen klären

Standort, Kategorie, Zimmerzahl, Veranstaltungsflächen und Budget, wir ordnen ein, was realistisch ist.

02

Konzept und Machbarkeit

Kubatur, Flächenprogramm und grobe Kosten als belastbare Entscheidungsgrundlage.

03

Planung und Begleitung

Von der Genehmigung bis zur Bauüberwachung, auf Wunsch bis zur schlüsselfertigen Eröffnung.

HOTELPROJEKT ANFRAGEN

Erzählen Sie uns von Ihrem Haus.

Ob Neubau, Umbau oder Ankaufsprüfung, ein paar Angaben genügen. Wir melden uns mit einem Vorschlag und einem Festpreis, bevor Kosten entstehen.

Erst die Machbarkeit für ein Grundstück? Das geht schnell mit BauCheck48.

Kostenlos und unverbindlich · Festpreis vor Beauftragung

ALLE PREISE SIND ORIENTIERUNGSWERTE; DEN VERBINDLICHEN FESTPREIS ERHALTEN SIE VOR BEAUFTRAGUNG. PLANERISCHE UND GUTACHTERLICHE LEISTUNGEN ERBRINGEN WIR UNTER FACHLICHER VERANTWORTUNG UNSERES ANGESTELLTEN ARCHITEKTEN (MITGLIED DER ARCHITEKTENKAMMER NRW).