Der echte Hausschwamm: warum er ein Sonderfall ist und meldepflichtig sein kann
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IN EINEM SATZ
Der Echte Hausschwamm unterscheidet sich von anderen Fäulepilzen dadurch, dass er Wasser über Stränge auch in trockeneres Material transportieren kann. In manchen Bundesländern besteht bei Befall eine Meldepflicht, das regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Zeitnah handeln: Bei begründetem Verdacht zeitnah fachlich abklären lassen. Unvollständige Bekämpfung führt häufig zu erneutem Befall.
Unter den holzzerstörenden Pilzen nimmt der Echte Hausschwamm eine Sonderstellung ein, und diese Sonderstellung ist berechtigt. Während die meisten Fäulepilze auf feuchtes Holz angewiesen bleiben und dort zerfallen, wo sie wachsen, kann der Echte Hausschwamm über feine Stränge Wasser selbst transportieren und damit auch Bereiche befallen, die auf den ersten Blick trocken wirken. Diese Fähigkeit macht ihn zu einem der hartnäckigsten Bauschäden überhaupt.
Der ausführliche Ratgeber zu Holzschäden im Dachstuhl beschreibt bereits, dass die meisten holzzerstörenden Pilze und Insekten Feuchte als Grundvoraussetzung brauchen. Beim Echten Hausschwamm gilt das für den Beginn des Befalls ebenso, doch danach löst er sich zu einem gewissen Grad von dieser Bedingung, weil er sich seine eigene Feuchteversorgung schaffen kann. Genau deshalb reicht es bei ihm nicht, nur die ursprüngliche Feuchtequelle abzustellen und den sichtbaren Befall zu entfernen.
Wegen dieses Ausbreitungspotenzials wird der Echte Hausschwamm bauordnungsrechtlich in manchen Bundesländern besonders behandelt: In einzelnen Landesbauordnungen ist bei einem Befall eine Meldung an die zuständige Behörde vorgesehen. Ob und in welcher Form das für ein konkretes Gebäude gilt, ist eine Frage des jeweils geltenden Landesrechts und keine Aussage, die sich pauschal treffen lässt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, sondern erklärt, woran sich ein Befall erkennen lässt und warum bei einem begründeten Verdacht rasches, aber überlegtes Handeln zählt.

