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RATGEBER · HOLZ

Der echte Hausschwamm: warum er ein Sonderfall ist und meldepflichtig sein kann

LESEZEIT 8 MIN

IN EINEM SATZ

Der Echte Hausschwamm unterscheidet sich von anderen Fäulepilzen dadurch, dass er Wasser über Stränge auch in trockeneres Material transportieren kann. In manchen Bundesländern besteht bei Befall eine Meldepflicht, das regelt die jeweilige Landesbauordnung.

Zeitnah handeln: Bei begründetem Verdacht zeitnah fachlich abklären lassen. Unvollständige Bekämpfung führt häufig zu erneutem Befall.

Unter den holzzerstörenden Pilzen nimmt der Echte Hausschwamm eine Sonderstellung ein, und diese Sonderstellung ist berechtigt. Während die meisten Fäulepilze auf feuchtes Holz angewiesen bleiben und dort zerfallen, wo sie wachsen, kann der Echte Hausschwamm über feine Stränge Wasser selbst transportieren und damit auch Bereiche befallen, die auf den ersten Blick trocken wirken. Diese Fähigkeit macht ihn zu einem der hartnäckigsten Bauschäden überhaupt.

Der ausführliche Ratgeber zu Holzschäden im Dachstuhl beschreibt bereits, dass die meisten holzzerstörenden Pilze und Insekten Feuchte als Grundvoraussetzung brauchen. Beim Echten Hausschwamm gilt das für den Beginn des Befalls ebenso, doch danach löst er sich zu einem gewissen Grad von dieser Bedingung, weil er sich seine eigene Feuchteversorgung schaffen kann. Genau deshalb reicht es bei ihm nicht, nur die ursprüngliche Feuchtequelle abzustellen und den sichtbaren Befall zu entfernen.

Wegen dieses Ausbreitungspotenzials wird der Echte Hausschwamm bauordnungsrechtlich in manchen Bundesländern besonders behandelt: In einzelnen Landesbauordnungen ist bei einem Befall eine Meldung an die zuständige Behörde vorgesehen. Ob und in welcher Form das für ein konkretes Gebäude gilt, ist eine Frage des jeweils geltenden Landesrechts und keine Aussage, die sich pauschal treffen lässt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, sondern erklärt, woran sich ein Befall erkennen lässt und warum bei einem begründeten Verdacht rasches, aber überlegtes Handeln zählt.

Woran erkenne ich das?

  • Watteartige, weiße bis gräuliche Myzelflächen auf Holz, Mauerwerk oder unter Putz
  • Silbrig-graue, strangförmige Wucherungen, sogenannte Rhizomorphen, die auch über Mauerwerk hinweg verlaufen
  • Flache, rostbraune Fruchtkörper mit hellerem Rand, oft begleitet von rostrotem Sporenstaub in der Umgebung
  • Würfelartig aufgerissenes, braunes, leicht zerdrückbares Holz
  • Befall auch an Stellen ohne offensichtliche eigene Feuchtequelle, weil Wasser herantransportiert wurde
  • Muffig-pilziger, erdiger Geruch in schlecht belüfteten Kellerbereichen oder Hohlräumen
  • Warme, feuchte, kaum durchlüftete Bereiche wie alte Kellergewölbe oder Zwischenböden als Ausgangspunkt

Mögliche Ursachen

Feuchtes, wenig belüftetes Holz als Ausgangspunkt

Wie andere holzzerstörende Pilze benötigt auch der Echte Hausschwamm zu Beginn feuchtes Holz, um sich anzusiedeln. Typische Ausgangspunkte sind alte Kellerbalken, eingemauerte Holzteile oder Bereiche mit anhaltender Baufeuchte und schlechter Durchlüftung.

Wasserferntransport über Rhizomorphen

Das Kernmerkmal des Echten Hausschwamms ist seine Fähigkeit, über strangförmige Rhizomorphen Wasser aus einer feuchten Quelle zu bereits trockenerem Holz oder Mauerwerk zu transportieren. Dadurch kann er sich unabhängig von einer durchgehenden Feuchtequelle ausbreiten und Bereiche befallen, die für andere Pilze unerreichbar blieben.

Warme, stehende Luft in Hohlräumen

Alte Kellergewölbe, Zwischenböden oder unbelüftete Installationsschächte bieten ein Mikroklima aus Wärme, hoher Luftfeuchte und fehlender Luftbewegung, das dem Pilz ideale Wachstumsbedingungen bietet und gleichzeitig die Entdeckung erschwert.

Verdeckte Ausbreitung hinter Verkleidung und Putz

Weil der Befall häufig hinter Bekleidungen, unter Fußböden oder in Hohlräumen beginnt, bleibt er oft über Jahre unbemerkt, während sich Myzel und Stränge im Verborgenen weiter ausbreiten. Sichtbar wird der Schaden meist erst, wenn Bauteile bereits deutlich geschädigt sind.

Fachlich vertieft

Was den echten Hausschwamm von anderen Fäulepilzen unterscheidet

Die meisten holzzerstörenden Pilze sind an ihre unmittelbare Umgebung gebunden: Sie wachsen dort, wo Feuchtigkeit vorhanden ist, und ihr Wachstum stoppt, sobald das Holz abtrocknet. Der Echte Hausschwamm bildet dagegen Rhizomorphen aus, strangförmige Leitbahnen, über die er Wasser aus einer entfernten feuchten Stelle zu trockenerem Material transportieren kann. Damit ist er in der Lage, Mauerwerk zu überbrücken und selbst in Bereichen zu wachsen, die für sich genommen nie ausreichend feucht gewesen wären. Diese Eigenschaft ist der Grund, warum eine Bekämpfung, die sich nur auf den sichtbaren Befallsherd beschränkt, beim Echten Hausschwamm regelmäßig scheitert.

Die Fruchtkörper und Sporen erkennen

Unter für ihn günstigen Bedingungen kann der Echte Hausschwamm flache, teils tellerartige Fruchtkörper ausbilden, die auf der Oberfläche meist rostbraun bis rostrot erscheinen und häufig einen helleren, weißlichen Rand zeigen. Von diesen Fruchtkörpern kann sich feiner, rostroter Sporenstaub in der Umgebung ablagern, auf Möbeln, Fensterbänken oder dem Boden, und ist mitunter ein erster auffälliger Hinweis, noch bevor der eigentliche Befallsherd gefunden wird. Nicht jeder Befall bildet sichtbare Fruchtkörper aus, weshalb ihr Fehlen einen Befall nicht ausschließt. Für Laien ist eine sichere Bestimmung schwierig und mit erheblichen Folgen verbunden, wenn sie falsch ausfällt, weshalb bei einem Verdacht eine fachliche Bestimmung angezeigt ist.

Meldepflicht: Landesrecht, nicht bundeseinheitlich

Der Echte Hausschwamm ist bauordnungsrechtlich in Deutschland kein rein privates Problem: In einzelnen Bundesländern sehen die jeweiligen Landesbauordnungen bei einem festgestellten Befall eine Mitteilungspflicht gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor. Diese Regelungen sind nicht bundeseinheitlich, und ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen eine solche Pflicht im konkreten Fall greift, richtet sich nach dem am Standort geltenden Landesrecht. Diese Einordnung kann und will dieser Beitrag nicht abschließend vornehmen, das ist keine Rechtsberatung. Bei einem begründeten Verdacht ist es sinnvoll, sich hierzu bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde oder rechtlich beraten zu lassen, statt sich auf eine pauschale Aussage zu verlassen.

Sanierung: gründlich oder gar nicht

Weil der Echte Hausschwamm über Rhizomorphen auch scheinbar trockenes, unbefallenes Material überwunden haben kann, reicht es bei ihm nicht, nur den sichtbar geschädigten Bereich zu entfernen. Eine fachgerechte Sanierung untersucht auch angrenzendes Mauerwerk und benachbarte Bauteile auf Stränge und Myzel und entfernt befallenes Material mit deutlichem Sicherheitsabstand über den sichtbaren Befund hinaus, wie es einschlägige WTA-Merkblätter zur Hausschwammsanierung beschreiben. Wird dieser Abstand nicht eingehalten, kann aus einer scheinbar erfolgreichen Sanierung nach einiger Zeit ein erneuter Befall entstehen, weil einzelne Stränge überlebt haben. Bei einem solchen Befund empfiehlt sich eine geführte Schadensaufnahme, die den Umfang strukturiert dokumentiert, bevor eine Fachfirma mit der eigentlichen Sanierung beginnt.

Was Sie tun sollten

  1. 01Verdächtige Stellen nicht selbst öffnen oder behandeln, um eine Sporenverbreitung zu vermeiden
  2. 02Fachbetrieb oder Sachverständigen mit Erfahrung in Hausschwammbefall hinzuziehen
  3. 03Feuchtequelle identifizieren, die den Befall ursprünglich ermöglicht hat
  4. 04Angrenzendes Mauerwerk und benachbarte Bauteile auf Stränge und Myzel mituntersuchen lassen
  5. 05Prüfen lassen, ob und welche Mitteilungspflicht nach der am Standort geltenden Landesbauordnung greift
  6. 06Sanierungsumfang mit ausreichendem Sicherheitsabstand zum sichtbaren Befund planen

Häufige Fehler

  • Befallenes Holz eigenhändig entfernen und entsorgen, ohne Ursache und Ausmaß zu klären
  • Den Befallsbereich unvorsichtig öffnen und dabei Sporen im Gebäude verteilen
  • Nur den sichtbar befallenen Bereich behandeln, ohne angrenzendes Mauerwerk zu prüfen
  • Eine mögliche Mitteilungspflicht ignorieren, ohne sie überhaupt geprüft zu haben
  • Chemische Bekämpfung einsetzen, ohne die Feuchtequelle zuvor abzustellen
DIN 68800WTA-Merkblätter Hausschwammsanierung

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FACHLICH VERANTWORTET

Lazaros Amperidis, Dipl.-Ing. Architekt (AKNW)

Mitglied der Architektenkammer NRW (Mitgliedsnr. 32316), bauvorlageberechtigt, Wuppertal. Die Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ist in Vorbereitung (angestrebt voraussichtlich ab November 2026). Er verantwortet die fachlichen Inhalte und jede Gutachtenfreigabe persönlich.

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