AUF EINEN BLICK
Erst die Zerlegung macht ein Projekt steuerbar. Der Projektstrukturplan ist die gemeinsame Wurzel von Terminen, Kosten und Verantwortung, was in keinem Arbeitspaket steht, wird niemand bauen.
Ein Bauprojekt ist in seiner Gesamtheit nicht steuerbar. Man kann keinen Termin für „das Gebäude" setzen und keine Kosten für „das Ganze" verlässlich kalkulieren. Steuerbar wird ein Projekt erst, wenn es in Teile zerlegt ist, die klein genug sind, um sie einzeln zu planen, zu beauftragen und zu prüfen. Genau das leistet der Projektstrukturplan: Er gliedert das Gesamtprojekt schrittweise in Teilprojekte und schließlich in einzelne Arbeitspakete.
Die Regel der Vollständigkeit
Ein guter Projektstrukturplan bildet den gesamten Leistungsumfang ab, nicht mehr und nicht weniger. Alles, was zum Projekt gehört, muss sich in genau einem Arbeitspaket wiederfinden; was in keinem Paket steht, wird niemand beauftragen und niemand bezahlen. Diese Vollständigkeit ist der eigentliche Schutz vor der klassischen Lücke, die am Ende als vergessene Leistung, als Nachtrag oder als Loch im Budget auftaucht.
Ein Plan, drei Nutzungen
Der Projektstrukturplan ist die gemeinsame Wurzel der drei zentralen Steuerungsgrößen. An seinen Arbeitspaketen hängen die Termine (jedes Paket bekommt Anfang, Ende und Abhängigkeiten), die Kosten (jedes Paket wird kalkuliert und später gegen den Ist-Stand geprüft) und die Verantwortung (jedes Paket hat einen Zuständigen). Weil alle drei auf derselben Struktur aufsetzen, passen Termin-, Kosten- und Verantwortungssicht zusammen, statt in drei getrennten Listen auseinanderzulaufen.
Wie fein ist fein genug?
Ein Arbeitspaket ist richtig geschnitten, wenn sich sein Aufwand schätzen, sein Ergebnis eindeutig abnehmen und seine Verantwortung eindeutig zuordnen lässt. Wird es zu grob, verschwinden Risiken im Ungefähren; wird es zu fein, erstickt das Projekt in Verwaltung. Die passende Tiefe ist projektabhängig, Faustregel ist die Steuerbarkeit, nicht eine feste Zahl von Ebenen.
Der Bezug zum Bau
Am Bau lässt sich der Projektstrukturplan sinnvoll an den anerkannten Ordnungssystemen ausrichten, an den Leistungsphasen der HOAI für den Planungsablauf und an den Kostengruppen der DIN 276 für die kaufmännische Sicht. So spricht der Strukturplan dieselbe Sprache wie Honorarordnung und Kostenplanung, und die Übergänge zwischen Planung, Kalkulation und Vergabe bleiben nachvollziehbar.
QUELLEN
- [1]DIN 69901-5:2009-01: Projektmanagement, Projektmanagementsysteme, Teil 5: Begriffe (u. a. Projektstrukturplan, Arbeitspaket).
- [2]Project Management Institute (2021): A Guide to the Project Management Body of Knowledge (PMBOK Guide), 7. Auflage, Work Breakdown Structure.
FACHLICH VERANTWORTET
Lazaros Amperidis, Dipl.-Ing. Architekt (AKNW)
Mitglied der Architektenkammer NRW (Mitgliedsnr. 32316), bauvorlageberechtigt, Wuppertal. Die Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ist in Vorbereitung (angestrebt voraussichtlich ab November 2026). Er verantwortet die fachlichen Inhalte und jede Gutachtenfreigabe persönlich.
MEHR ÜBER UNS
MEINUNGSBEITRAG DES GENANNTEN AUTORS. ALLGEMEINE EINORDNUNG, KEINE VERBINDLICHE BERATUNG IM EINZELFALL.
← ALLE FACHBEITRÄGE