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ALPHA QUADRATBAUPLANUNG UND PROJEKTMANAGEMENT
FACHBEITRAG · PROJEKTMANAGEMENT

Qualitätssicherung und Abnahme: der Moment, der über Gewährleistung und Geld entscheidet.

Qualität entsteht nicht bei der Abnahme, sondern lange davor. Aber die Abnahme ist der rechtliche Wendepunkt eines Bauprojekts, wer sie unvorbereitet durchläuft, verschenkt genau die Rechte, für die er gebaut hat.

Lazaros AmperidisDipl.-Ing. Architekt (AKNW, Mitgliedsnr. 32316), bauvorlageberechtigt· LESEZEIT 4 MINUTEN· STAND AUGUST 2026

AUF EINEN BLICK

Qualität wird eingebaut, nicht erprüft, und die Abnahme ist der rechtliche Wendepunkt: Gefahrübergang, Fälligkeit, Verjährungsbeginn, Beweislastumkehr. Vorbereitet und mit Vorbehalten hineingehen.

Qualitätssicherung am Bau ist kein Prüftermin am Ende, sondern eine Haltung über das ganze Projekt: klare Leistungsbeschreibungen, geprüfte Ausführungsplanung, dokumentierte Kontrollen der einzelnen Gewerke und ein durchgängiger Nachweis, dass gebaut wurde, was vereinbart war. Wer Qualität erst am Schluss sucht, findet dort nur noch Mängel, deren Beseitigung teuer und deren Verursacher schwer zu greifen ist.

Qualität wird eingebaut, nicht erprüft

Die wirksamsten Kontrollen liegen dort, wo eine Leistung noch offen und korrigierbar ist, die Bewehrung vor dem Betonieren, die Abdichtung vor dem Verfüllen, die Installation vor dem Verschließen der Wand. Jede Prüfung, die man an dieser Stelle versäumt, verwandelt sich später in einen verdeckten Mangel, der nur mit Aufstemmen wieder sichtbar wird. Qualitätssicherung heißt deshalb vor allem: zum richtigen Zeitpunkt hinsehen und den Befund festhalten.

Die Abnahme ist der rechtliche Wendepunkt

Mit der Abnahme erklärt der Auftraggeber, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. An diesen Moment knüpfen sich mehrere Folgen zugleich: die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, die Vergütung wird fällig, und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt zu laufen. Ebenso kehrt sich die Beweislast um, vor der Abnahme muss der Auftragnehmer die vertragsgemäße Leistung nachweisen, danach der Auftraggeber den Mangel. Die Abnahme ist damit keine Formalie, sondern die Weiche für alles Weitere.

Vorbereitet in die Abnahme gehen

Wer abnimmt, sollte vorher wissen, was er prüft: eine Begehung anhand von Leistungsverzeichnis und Plänen, eine gemeinsame, schriftliche Feststellung des Zustands, und, das ist entscheidend, die ausdrückliche Erklärung von Vorbehalten für bekannte Mängel und für eine etwaige Vertragsstrafe. Ein bei der Abnahme bekannter, aber nicht vorbehaltener Mangel kann später nur noch schwer geltend gemacht werden. Die förmliche Abnahme mit Protokoll ist deshalb der sicherere Weg als das stillschweigende Ingebrauchnehmen, das ebenfalls als Abnahme gelten kann.

Warum das zum Projektmanagement gehört

Termine, Kosten und Qualität sind am Bau kein Gegensatz, sondern hängen an derselben Sorgfalt: Eine unter Zeitdruck übereilte Abnahme spart einen Tag und kostet fünf Jahre Gewährleistung. Deshalb behandelt Alpha Quadrat Qualitätssicherung und Abnahme als geplante Projektschritte mit eigener Vorbereitung, nicht als das, was am Ende eben auch noch passieren muss.

QUELLEN

  1. [1]Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 640 (Abnahme), 633/634 (Mängelrechte), 634a (Verjährung; bei Bauwerken in der Regel fünf Jahre).
  2. [2]Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B), § 12 (Abnahme) und § 13 (Mängelansprüche).
  3. [3]DIN EN ISO 9001: Qualitätsmanagementsysteme, Anforderungen.

FACHLICH VERANTWORTET

Lazaros Amperidis, Dipl.-Ing. Architekt (AKNW)

Mitglied der Architektenkammer NRW (Mitgliedsnr. 32316), bauvorlageberechtigt, Wuppertal. Die Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ist in Vorbereitung (angestrebt voraussichtlich ab November 2026). Er verantwortet die fachlichen Inhalte und jede Gutachtenfreigabe persönlich.

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