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ALPHA QUADRATBAUPLANUNG UND PROJEKTMANAGEMENT
STANDPUNKT · ZUSAMMENARBEIT

Architekt und Unternehmer: Warum diese Zusammenarbeit für Bauherren den Unterschied macht.

Fachliche Tiefe und unternehmerische Geschwindigkeit schließen sich nicht aus. Richtig kombiniert ergänzen sie sich. Wir beschreiben, wie wir die Rollen trennen, warum das Berufsrecht dabei unser Verbündeter ist und was Bauherren konkret davon haben.

Lazaros Amperidis & Yankhoba Momodou OsterholzerArchitekt (AKNW) und Gründer, Alpha Quadrat Bauplanung & Projektmanagement UG (haftungsbeschränkt)· LESEZEIT 7 MIN· STAND JULI 2026

Wir kommen aus zwei Welten. Der eine hat über Jahrzehnte Bauwerke geplant, geprüft und verantwortet, in der eigenen Planung und in der Bauverwaltung des Kreises Mettmann. Der andere hat sich vom Straßenbau nach oben gearbeitet, Auslandserfahrung gesammelt, unter anderem in den USA, und denkt in Prozessen, Kundenerlebnis und Technologie. Getrennt sind das zwei gute Ansätze. Zusammen ist es ein besseres Angebot.

Verantwortung und Tempo gehören zusammen

Ein Architekt garantiert die fachliche Substanz und trägt die berufsrechtliche Verantwortung. Ein Unternehmen sorgt dafür, dass der Kunde schnell, verständlich und aus einer Hand bedient wird. Der Fehler vieler Büros ist, nur das eine zu haben: entweder hervorragende Fachlichkeit hinter langen Antwortzeiten oder glatte Prozesse ohne Substanz dahinter. Beides lässt Bauherren allein, nur auf verschiedene Weise. Wir bestehen auf beidem, und zwar gleichzeitig.

Das Berufsrecht ist kein Hindernis, sondern die Geschäftsgrundlage

Wer in Nordrhein-Westfalen Bauvorlagen einreichen will, braucht die Bauvorlageberechtigung nach der Landesbauordnung, und die Berufsbezeichnung Architekt führt nur, wer in die Liste der Architektenkammer eingetragen ist. Diese Hürden existieren zum Schutz der Bauherren, und genau so behandeln wir sie. Unser Architekt ist eingetragenes Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und bauvorlageberechtigt. Er ist Partner dieses Unternehmens, kein Zulieferer, und diese Stellung sichert seine fachliche Unabhängigkeit: Sein Urteil ist nicht verhandelbar, auch intern nicht.

Klare Rollen, kein Vermischen

Damit das funktioniert, sind die Rollen sauber getrennt: Was fachlich geschützt ist, macht und unterschreibt der Architekt. Was Organisation, Koordination und Vorbereitung ist, übernimmt das Unternehmen. Diese Klarheit schützt den Kunden und uns. Sie schützt den Kunden, weil er immer weiß, wer eine Aussage fachlich verantwortet. Und sie schützt uns, weil keine Zusage gemacht wird, die der andere nicht halten kann.

Wie eine Anfrage bei uns läuft

Konkret sieht das so aus: Anfrage, Unterlagen und Terminkette laufen über die Organisation. Dort wird gesammelt, geordnet und technisch vorbereitet, sodass der Architekt seine Zeit für das verwendet, was nur er kann: bewerten, planen, entscheiden, unterschreiben. Der Bauherr merkt davon vor allem eines: Er bekommt schneller eine fundierte Aussage, weil die Fachzeit nicht mit Verwaltung verbraucht wird. Arbeitsteilung ist kein Selbstzweck, sie ist der Grund, warum Qualität und Tempo hier kein Widerspruch sind.

Eine gemeinsame Sprache: Phasen und Kosten

Damit zwei Welten zusammenarbeiten können, brauchen sie eine gemeinsame Sprache, und die gibt es im Bauwesen längst: die Leistungsphasen der HOAI und die Kostengliederung der DIN 276. Wir nutzen beide auch als Sprache gegenüber dem Kunden. Jeder Auftraggeber weiß, in welcher Phase sein Projekt steht, welche Kostenermittlung gerade gilt und welche Entscheidung als Nächstes ansteht. Missverständnisse zwischen Planung und Organisation, und zwischen uns und dem Bauherrn, entstehen fast immer dort, wo diese Struktur fehlt.

Offen gesagt: wo wir stehen

Alpha Quadrat ist eine junge, gerade erst eingetragene Gesellschaft. Wir könnten das kleiner drucken, aber wir halten es umgekehrt: Wer bei den einfachen Dingen ungenau ist, dem glaubt man auch die schwierigen nicht. Deshalb benennen wir unseren Stand präzise, so wie wir auch die Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden erst führen werden, wenn sie erteilt ist; derzeit ist sie in Vorbereitung. Was heute schon gilt: ein eingetragener, bauvorlageberechtigter Architekt als Partner, klare Rollen, dokumentierte Abläufe.

Für Bauherren heißt das konkret: die Sicherheit eines kammergeführten Architekten, kombiniert mit der Reaktionsschnelligkeit und den Werkzeugen eines modernen Unternehmens. Ohne dass sie sich aussuchen müssen, worauf sie verzichten wollen. Genau dafür steht Alpha Quadrat.

QUELLEN

  1. [1]Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), § 67: Bauvorlageberechtigung.
  2. [2]HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure): Leistungsbilder und Leistungsphasen der Objektplanung.
  3. [3]DIN 276, Kosten im Bauwesen (gemeinsame Kostensprache von Planung, Organisation und Auftraggeber).

FACHLICH VERANTWORTET

Lazaros Amperidis, Dipl.-Ing. Architekt (AKNW)

Mitglied der Architektenkammer NRW (Mitgliedsnr. 32316), bauvorlageberechtigt, Wuppertal. Die Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ist in Vorbereitung (angestrebt voraussichtlich ab November 2026). Er verantwortet die fachlichen Inhalte und jede Gutachtenfreigabe persönlich.

MEHR ÜBER UNS

MEINUNGSBEITRAG DES GENANNTEN AUTORS. ALLGEMEINE EINORDNUNG, KEINE VERBINDLICHE BERATUNG IM EINZELFALL.

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