Der Bestand hat mich über den Großteil meiner Laufbahn begleitet, in der eigenen Planung ebenso wie in meiner Zeit in der Bauverwaltung des Kreises Mettmann. Und er hat mir eines beigebracht: Der Plan an der Wand und das Gebäude vor Ort sind zwei verschiedene Dinge. Zwischen ihnen liegen Jahrzehnte an Umbauten, Reparaturen und Provisorien, die kein Grundriss zeigt. Wer diese Differenz ignoriert, plant ein Gebäude, das es so nicht gibt.
Der Bestand ist der Normalfall geworden
Rund 55 Prozent der Umsätze der Architekturbüros in Deutschland entfallen inzwischen auf das Bauen im Bestand. Das verändert den Beruf, aber es verändert auch die Anforderungen an Bauherren: Entscheidungen, die beim Neubau weitgehend am Reißbrett fallen, hängen im Bestand an Befunden, die erst erhoben werden müssen. Ein Bestandsprojekt beginnt deshalb nicht mit dem Entwurf, sondern mit der Untersuchung. Wer die Reihenfolge umdreht, entwirft auf Sand.
Erst messen, dann rechnen
Bevor man im Bestand plant, muss man wissen, was wirklich da ist. Ein präzises Aufmaß, ein sauberer Bestandsplan, bei komplexen Objekten ein 3D-Aufmaß. Das ist keine Formsache, sondern die Grundlage jeder verlässlichen Kostenermittlung nach DIN 276: Wer Flächen und Kubaturen nur schätzt, schätzt zwangsläufig auch die Kosten. Alte Pläne sind dabei ein Ausgangspunkt, kein Beleg. Ich habe Bestandsunterlagen gesehen, in denen Wände fehlten, Durchbrüche nie eingetragen wurden und Geschosshöhen deutlich abwichen. Wer hier spart, bezahlt es später mit Nachträgen.
Die Substanz lügt nicht
Feuchte, Risse, Holzschäden, veraltete Technik: Der Zustand der Substanz entscheidet, ob ein Projekt eine Chance oder ein Fass ohne Boden ist. Oft sind es nicht die offensichtlichen Mängel, die den Ausschlag geben, sondern das, was hinter Verkleidungen und unter Belägen steckt: eine durchfeuchtete Kellerwand, ein Dachstuhl mit Insektenbefall, eine Elektrik am Ende ihrer Lebensdauer. Wer das vor dem Kauf kennt, verhandelt anders oder lässt die Finger davon. Eine nüchterne Zustandsbewertung ist die günstigste Versicherung, die es gibt.
Schadstoffe gehören auf den Tisch, nicht unter den Teppich
Bei Gebäuden bestimmter Baujahre gehören Schadstoffe zur realistischen Erwartung. Asbest wurde in Deutschland erst 1993 verboten, davor steckte er in Fassadenplatten, Bodenbelägen und Spachtelmassen; dazu kommen alte Holzschutzmittel, künstliche Mineralfasern und teerhaltige Kleber. Nichts davon ist automatisch ein Abbruchgrund, aber alles davon verändert Bauablauf, Entsorgung und Kosten. Eine Verdachtsprüfung vor der Entscheidung kostet wenig. Ein Baustopp wegen eines Asbestfunds mitten im Umbau kostet Wochen und sprengt jeden Terminplan.
Der Umbauzuschlag ist ein Hinweis, kein Ärgernis
Die HOAI sieht für das Planen im Bestand einen Umbauzuschlag vor, und das aus gutem Grund: Bestandsplanung trägt mehr Voruntersuchung, mehr Abstimmung und mehr Risiko als der Neubau auf der grünen Wiese. Bauherren sollten diesen Zuschlag nicht als Aufpreis lesen, sondern als ehrliche Auskunft über die Natur der Aufgabe. Misstrauisch würde ich eher bei Angeboten, die den Bestand zum Neubaupreis planen wollen. Die Differenz bezahlt am Ende doch jemand, meist der Bauherr, über Nachträge und Bauzeitverlängerung.
Die Reihenfolge entscheidet
Ein belastbares Bestandsprojekt folgt einer festen Abfolge: erst das Aufmaß, dann die Zustandsbewertung, dann das Nutzungskonzept, dann der Kostenrahmen nach DIN 276, und erst danach die Entscheidung über Umfang und Budget. Jede Abkürzung in dieser Kette rächt sich an derselben Stelle, auf der Baustelle, wo Überraschungen am teuersten sind. Die Wochen, die eine saubere Grundlagenermittlung kostet, holt das Projekt in der Ausführung mehrfach wieder herein.
Deshalb koppeln wir bei Alpha Quadrat Aufmaß, Zustandsbewertung und Planung bewusst zusammen. Wer den Bestand ehrlich aufnimmt, plant realistisch, und realistisch geplante Projekte werden fertig, im Budget. Das ist keine Magie, sondern Reihenfolge.
QUELLEN
- [1]Bundesarchitektenkammer (BAK): Strukturuntersuchung / Anteil des Bauens im Bestand am Umsatz der Architekturbüros (rund 55 %).
- [2]HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure): Umbauzuschlag nach § 36 für Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen.
- [3]DIN 276, Kosten im Bauwesen (Grundlage und Stufen der Kostenermittlung).
FACHLICH VERANTWORTET
Lazaros Amperidis, Dipl.-Ing. Architekt (AKNW)
Mitglied der Architektenkammer NRW (Mitgliedsnr. 32316), bauvorlageberechtigt, Wuppertal. Die Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ist in Vorbereitung (angestrebt voraussichtlich ab November 2026). Er verantwortet die fachlichen Inhalte und jede Gutachtenfreigabe persönlich.
MEHR ÜBER UNS
MEINUNGSBEITRAG DES GENANNTEN AUTORS. ALLGEMEINE EINORDNUNG, KEINE VERBINDLICHE BERATUNG IM EINZELFALL.
← ALLE FACHBEITRÄGE