Rohbauabnahme beim Neubau: Was im Protokoll stehen muss und was geprüft wird
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IN EINEM SATZ
Die Rohbauabnahme ist in den meisten Bauverträgen eine technische Zustandsfeststellung und keine Abnahme im Rechtssinn. Geprüft wird, bevor Bauteile unzugänglich werden: die Abdichtung vor dem Verfüllen, die Bewehrung vor dem Betonieren, die Grundleitungen vor der Bodenplatte. Das Protokoll hält Datum, Beteiligte, jeden Mangel mit Foto und eine Frist zur Beseitigung fest, bei Maßabweichungen mit Bezug auf die Grenzwerte der DIN 18202.
Zeitnah handeln: Was beim Rohbau nicht geprüft wird, liegt danach unter Verfüllung, Estrich und Putz und ist später nur mit großem Aufwand nachweisbar.
Mit dem Rohbau steht das Gebäude in seiner tragenden Struktur: Fundamente, Bodenplatte, Keller, Wände, Decken und meist auch der Dachstuhl sind fertig. Für Bauherren ist dieser Zeitpunkt ein Einschnitt, denn fast alles, was danach kommt, verdeckt das Vorhandene. Die Abdichtung des Kellers verschwindet unter dem verfüllten Arbeitsraum, die Bewehrung im Beton, die Grundleitungen unter der Bodenplatte, das Mauerwerk unter Putz und Dämmung. Fehler, die jetzt nicht erkannt werden, kommen oft erst nach Jahren als Feuchteschaden im Keller, als Riss im Mauerwerk oder als Setzung zum Vorschein. Dann ist der Nachweis, wer sie verursacht hat, schwierig und teuer.
Die sogenannte Rohbauabnahme ist deshalb in erster Linie ein technischer Prüftermin. Rechtlich ist sie in den meisten Verträgen keine Abnahme: Wer ein Haus von einem Generalunternehmer oder Bauträger errichten lässt, nimmt in der Regel nur das fertige Werk ab. Eine Abnahme des Rohbaus als eigener Rechtsakt kommt vor, wenn der Rohbau als gesondertes Gewerk an einen Rohbauunternehmer vergeben wurde oder wenn der Vertrag eine Teilabnahme ausdrücklich vorsieht. In allen anderen Fällen handelt es sich um eine Begehung mit Zustandsfeststellung, die Mängel festhält und Fristen setzt, ohne die Rechtsfolgen einer Abnahme auszulösen.
Für Eigentümer und Bauherren in Nordrhein-Westfalen ist der Termin unabhängig von der rechtlichen Einordnung wichtig, weil er der letzte Zeitpunkt ist, an dem sich viele Bauteile noch ohne Zerstörung prüfen lassen. Dieser Beitrag erläutert, welche Punkte geprüft werden sollten, wie das Protokoll aufgebaut sein muss, damit es später als Beweismittel taugt, und worin sich Teilabnahme, Zustandsfeststellung nach § 650g BGB und Abnahme nach § 12 VOB/B unterscheiden.

